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GASTKOLUMNE

Arbeiten mit Behinderung: Über die Rechte von Betroffenen

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(FOTO: iStockphoto, zVg.)

In Österreich gilt das Behinderteneinstellungsgesetz, welches – kurz zusammengefasst – der Integration von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt dienen soll. Die wichtigsten Maßnahmen sind hierbei die gesetzliche Beschäftigungspflicht, der besondere Kündigungsschutz und der allgemeine Diskriminierungsschutz.

Es ist anzumerken, dass von einigen Bestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetzes lediglich begünstigte behinderte Menschen umfasst sind. Den Status „begünstigt“ erhält man nicht automatisch bei Vorliegen einer Behinderung, sondern es muss vom Betroffenen ein entsprechender Antrag beim Sozialministeriumservice gestellt werden. Voraussetzung ist hierbei insbesondere, dass der Grad der Behinderung zumindest bei 50 Prozent liegt.

Aufgrund der gesetzlichen Beschäftigungspflicht, müssen Arbeitgeber auf je 25 Arbeitnehmer mindestens einen begünstigten behinderten Menschen einstellen oder ersatzweise Zahlungen – sogenannte „Ausgleichstaxen“ – entrichten. Die Kündigung eines begünstigten behinderten Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber kann außerdem nur nach vorhergehender Zustimmung des Behindertenausschusses erfolgen.

Das Behinderteneinstellungsgesetz verbietet zudem allgemein die Benachteiligung von Arbeitnehmer mit Behinderungen gegenüber Arbeitnehmern ohne Behinderung. Eine Diskriminierung aufgrund einer Behinderung ist insbesondere im Zusammenhang mit der Einstellung, dem Gehalt und den Arbeitsbedingungen verboten.

Dr. Thomas Nikodem, LLM.

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