In Österreich hat nahezu jeder Vierte Konflikte mit seinen Nachbarn. Die häufigsten Streitthemen sind Lärm, aber auch Schneeräumen, Haustiere und das Grillen auf dem Balkon führen oft zu Auseinandersetzungen. Doch was ist hierbei erlaubt?

Kindergeschrei, laute Musik und unangenehme Gerüche verärgern oft die Anwohner. Einige Nachbarn sind sensibler als andere, was Geräusche und ähnliche Störungen betrifft. Allerdings sollte man sich nicht sofort über alles beschweren, denn auch wenn einige Dinge in der Nähe störend sein können, sind sie nicht zwangsläufig verboten.
In welchen Situationen können sich Nachbarn beschweren?
Nachbarn sollten in den folgenden Bereichen gegenseitig Rücksicht nehmen:
- Lärmbelästigung
- Hundegebell
- Verunreinigungen durch Katzen
- Überwuchernde Bäume und Sträucher
- Zäune und Abgrenzungen
- Rauchentwicklung
- Helle Lichtquellen
Wie laut darf ich sein?
Es ist wichtig, vorsichtig zu sein. Störender Lärm ist nicht nur während der Ruhezeiten, sondern auch tagsüber unerwünscht. Während der Ruhezeiten, insbesondere nachts und an Sonn- und Feiertagen, gelten strengere Regeln für Lärm durch Musik, Fernseher, Besucher, Aktivitäten wie Geschlechtsverkehr und Ähnliches. Ob eine Lärmbelästigung tatsächlich störend ist, muss immer individuell geprüft werden. Diese Überprüfung wird normalerweise vor Ort von der Polizei vorgenommen.
Entgegen der gängigen Annahme gibt es jedoch keine gesetzlich festgelegte „absolute Nachtruhe“ zwischen 22 und 6 Uhr. In diesem Zeitraum sind Aktivitäten wie Fernsehen, Sex und Musik weiterhin erlaubt. Es ist jedoch im Einzelfall zu klären, ob die Lautstärke zu einer Störung führt.
Darf meine Katze frei herumlaufen?
Es gibt kein Verbot, die Katze frei herumlaufen zu lassen. Nachbarn haben grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass die Katze des Nachbarn nicht frei läuft. Daher fällen Gerichte in der Regel zugunsten der Katze ihre Entscheidungen.
Darf mein Hund bellen?
Nachbarn müssen Hundelärm grundsätzlich akzeptieren, es sei denn, das Jaulen ist dauerhaft. Wenn das Bellen ein „ungebührliches“ Ausmaß erreicht, kann dies als Verwaltungsverstoß gewertet werden, und eine Beschwerde kann bei den zuständigen Behörden eingereicht werden.
[crp box=“1″ limit=“3″ heading=“1″ offset=“0″]
Darf ich am Balkon grillen oder rauchen?
Rauch und Gerüche vom Nachbargrundstück müssen bis zu einem gewissen Grad toleriert werden. Generell ist das Rauchen und Grillen auf dem Balkon, im Hof und im Garten erlaubt. Abhängig vom Mietvertrag können jedoch bestimmte Einschränkungen bestehen, wie häufig oder zu welchen Zeiten gegrillt werden darf.
