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Ab 1. September: Raser müssen künftig bis zu 5.000 Euro Strafe zahlen

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(FOTO: iStock)

Die Gesetzesnovelle zum „Raserpaket“ tritt am 1. September in Kraft. Die Geldstrafen für zu schnelles Rasen wurden enorm erhöht.

Die strengen Änderungen im Führerscheingesetz und in der Straßenverkehrsordnung beziehen sich auf die enorme Überschreitung der gesetzlichen Tempolimits auf Freilandstraßen und im Ortsgebiet. „Und es geht auch darum, wirksam gegen illegale Straßenrennen vorgehen zu können. Diese wurden in vielen Gemeinden zur immer größeren Belastung und Gefahrenquelle“, sagt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer in einem Interview zu Heute.

„Für eine abschreckende Wirkung der Strafen bei extremer Raserei ist es wichtig, dass diese Maßnahmen ausreichend kommuniziert werden, das war mit einem Grunde für diese Novelle. Generell begrüßen wir, dass nun mehr gegen rücksichtslose Rowdys unternommen werden kann. Entscheidend sind aber die Dichte und Qualität der Überwachung durch die Exekutive, denn nur die Strafdrohungen allein schrecken echte Raser nicht ab“, so Hoffer.

Strafen verdoppelt:
Fahrer, die in Zukunft die vorgeschriebenen Geschwindigkeitslimits im Ortsgebiet oder Freiland enorm überschreiten, muss ab 1. September mit einem viel längeren Führerscheinentzug rechnen. „Drohte bisher bei erstmaliger Übertretung um 41 bis 60 km/h im Ortsgebiet ein Führerscheinentzug von zwei Wochen, so ist es jetzt ein Monat. Wiederholt sich das Vergehen, drohen drei Monate. Mit jeder weiteren Überschreitung sind es, je nach Schwere, drei bis sechs Monate.“, nennt Hoffer als Beispiel.

Der Vermerk im Führerscheinregister wird erst nach vier Jahren ablaufen. Außerdem wurden die Geldstrafen von 2.180 auf 5.000 Euro erhöht. Weiteres ist die Rede von einer Beschlagnahmung von Autos, doch diese wird in den kommenden Monaten konkretisiert.

Quelle: Heute-Artikel