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Ab 2025: Sozialversicherungsbeiträge werden erhöht

(FOTO: iStock/yul38885 yul38885)
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Ab Jänner 2025 müssen Arbeitnehmer in Österreich mit einer signifikanten Erhöhung der Sozialversicherungsabgaben rechnen. Besonders Menschen mit höheren Einkommen sind von dieser Änderung betroffen, da mit steigendem Einkommen auch die Abgaben steigen. Laut einem Bericht von Kurier und finanz.at könnte selbst eine geplante Steuersenkung das mögliche Schrumpfen der Nettoeinkommen nicht vollständig kompensieren.

Der Grund für die Anpassung der Sozialversicherungsbeiträge liegt in der sogenannten Aufwertungszahl von 1,063. Diese wird verwendet, um Beiträge an die Inflation anzupassen und führt zur Erhöhung diverser Grenzwerte für das Jahr 2025.

Ab dem kommenden Jahr werden die Höchstbeitragsgrundlagen in der Sozialversicherung angehoben:

  • Monatliche Höchstbeitragsgrundlage: Diese steigt von bisher 6.060 Euro auf 6.450 Euro.
  • Jährliche Höchstbeitragsgrundlage: Diese erhöht sich von 84.840 Euro im Jahr 2024 auf 90.300 Euro im Jahr 2025.
  • Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen (z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld): Diese wird von 12.120 Euro auf 12.900 Euro angehoben.

Durch diese Änderungen kommt es zu einem Anstieg der maximal zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge im nächsten Jahr.

Grenzbeträge und Geringfügigkeitsgrenze

Die Geringfügigkeitsgrenze, unterhalb derer keine Sozialversicherungsbeiträge fällig werden, wird ab 2025 von 518,44 Euro auf 551,10 Euro pro Monat angehoben. Einkommen, die unterhalb dieser Grenze liegen, bleiben weiterhin beitragsfrei.

Zusätzlich werden die Grenzbeträge für den Dienstnehmer- und Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag ab 2025 gemäß der Aufwertungszahl von 1,063 angepasst. Laut gesundheitskasse.at gelten ab dem kommenden Jahr folgende Sätze:

  • Einkommen bis 2.074,00 Euro: 0 Prozent
  • Einkommen über 2.074,00 Euro bis 2.262,00 Euro: 1 Prozent
  • Einkommen über 2.262,00 Euro bis 2.451,00 Euro: 2 Prozent
  • Einkommen über 2.451,00 Euro: 2,95 Prozent

Diese Anpassung betrifft sowohl Dienstnehmer als auch Lehrlinge und orientiert sich an den jeweiligen Einkommensgrenzen.

Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) weist darauf hin, dass die präsentierten Zahlen für 2025 noch unverbindlich sind und die offiziellen Werte noch veröffentlicht werden müssen.