Ein ehemaliger Bürgermeister aus dem Bezirk Vöcklabruck, der der ÖVP angehört, steht derzeit in Wels vor Gericht. Ihm wird Amtsmissbrauch und unzulässige Geschenkannahme vorgeworfen.
Im Mittelpunkt des Prozesses steht eine Ferienvilla, die im Besitz eines saudi-arabischen Prinzen sein soll. Seit 1998 soll der Bürgermeister im Gegenzug für eine nicht rechtskonforme Umwidmung besagter Villa jährlich Gelder in fünfstelliger Höhe für die Gemeindekasse erhalten haben.
„Vorgeschobene Tourismuswidmung“
Der Staatsanwalt erläuterte den Schöffen die Prinzipien der Raumplanung und die Umwandlung von Grünland zu Bauland. Dabei sei eine vermeintliche Tourismuswidmung benutzt worden, um das Gesetz zu umgehen. Über einen Mittelsmann sei 1998 ein finanzieller Deal geschlossen worden: der saudische Prinz zahlte für die Umwidmung in Bauland mit der Sonderbetreibung Tourismus einmalig über fünf Millionen Schilling (erhebliche rund 364.000 Euro) und anschließend jährlich 500.000 Schilling (etwa 36.336 Euro) bzw. später 50.000 Euro. Die Anklage behauptet, diese Widmung sei lediglich ein Vorwand gewesen, um letztendlich eine Ferienimmobilie zu schaffen. Diese Zahlungen sollen laut Staatsanwalt Einfluss auf das Abstimmungsverhalten in der Gemeinde genommen haben.
Gemeindeprüfung
Die Untersuchungen wurden infolge einer Anzeige der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck während einer Gemeindeprüfung initiiert. Der ehemalige Bürgermeister, der über einen Zeitraum von 13 Jahren als Ortsoberhaupt im Gemeinderat saß, steht nun vor Gericht, da die Zahlungen bis in die 2020er Jahre andauerten. Für die anderen Beteiligten – darunter der Deal-Vermittler, frühere Gemeinderäte und der alte Ortschef – steht eine Verjährung im Raum. Der saudische Prinz bleibt für die Behörden schwer greifbar.
Verteidigung sieht anderes Motiv
Die Verteidigung widerspricht den Vorwürfen entschieden. Der Anwalt des Angeklagten betont, dass das Merkmal der Heimlichkeit als Erkennungsmerkmal für Korruptionsfälle hier völlig fehle. Er beharrt darauf, dass das Objekt als Hotel geplant war, unterstützt durch die Ergebnisse einer Volksbefragung, an der die Bevölkerung mit 53 Prozent die Umwidmung befürwortete – ein Beispiel direkter Demokratie. Der Angeklagte hebt die potenziellen wirtschaftlichen Vorteile hervor, die durch den Aufenthalt der königlichen Familie in der Region möglich wären.
Sollte der Angeklagte verurteilt werden, droht ihm eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Die ÖVP Oberösterreich betont, dass er lediglich einfaches Parteimitglied ist und keine Funktionen innerhalb der Landespartei ausübt. Landesgeschäftsführer Florian Hiegelsberger verweist auf die Unschuldsvermutung, die während des laufenden Verfahrens besteht und bemerkt, dass nach der Urteilsfällung die Situation neu geprüft werden könnte. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.
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