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1. SEPTEMBER 2019

Ab heute: Alle Väter haben Anspruch auf Papamonat

(FOTO: iStockphoto)

Mit 1. September tritt eine neue Regelung in Kraft laut welcher alle Väter einen Monat lang bei ihrem Nachwuchs bleiben dürfen. Allerdings wird die finanzielle Attraktivität weiterhin kritisiert.

Bisher war der Papamonat nur Angestellten im öffentlichen Dienst mit eigenen Regelungen im Kollektivvertrag vorbehalten. Dies ist nun Vergangenheit, das mit 1. September 2019 alle Väter Rechtsanspruch auf den Papamonat haben.

Väter bekommen 22 Euro und 60 Cent täglich im Papamonat ausgezahlt. Laut Eva-Maria Sobej, Arbeitsrechtsexpertin der Arbeiterkammer seien 700 Euro allerdings nicht genügend Anreiz, um das Angebot in Betracht zu sehen. „Aus der Beratungspraxis kann ich sagen, wenn man das anspricht und sagt, der Bezug ist 700 Euro im Monat, wird auch sehr oft von den Vätern gesagt, dann überlege ich mir das noch einmal, weil vielleicht steige ich besser aus, wenn ich einen Teil meines Gebührenurlaubs konsumiere, oder vielleicht einen Pflegeurlaub konsumiere, was finanziell sicher attraktiver ist“, so Sobej gegenüber dem „ORF“.

Drei Monate vorher Arbeitgeber melden
Insofern Väter einen Teil der Elternkarenz übernehmen und Kindergeld beantragen, so werden 700 Euro allerdings auch weiterhin wieder abgezogen. Der Vorteil der Regelung ist, dass Arbeitgeber den Papamonat nicht mehr einfach ablehnen dürfen und Väter rechtlich vor einer Kündigung geschützt sind.

Um den Papamonat in Anspruch nehmen zu können, muss man den Arbeitgeber drei Monate vor dem Geburtstermin informieren und ein zweites Mal spätestens eine Woche nach der Geburt. Ebenso muss der Vater innerhalb der ersten 91 nach der Geburt den Papamonat in Anspruch nehmen.