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Ab jetzt gelten die neuen Regeln für E-Scooter in Wien

E-Roller
FOTO: iStock/Dimitri Disterheft

In Wien treten ab Freitag neue Regelungen für Leih-E-Scooter in Kraft. Die Änderungen betreffen unter anderem das Parken und die Anmietung der Roller.

Ab Freitag gelten neue E-Scooter Regelungen in Wien. Diese hätten schon Anfang Mai in Kraft treten sollen. Doch der Einspruch eines Betreibers gegen die Konzessionsvergabe hat zu Verzögerungen geführt, sodass einige Punkte noch nicht umgesetzt werden konnten. Von den Verzögerungen betroffen ist unter anderem die Festlegung einer Höchstzahl für die Roller, die in den Verträgen mit den Betreibern festgeschrieben werden soll. Die Stadt erwartet eine Entscheidung über den Einspruch in etwa zwei bis drei Monaten.

Trotz der Verzögerungen wird ein Teil der Neuregelung bereits umgesetzt. So gibt es nun feste, markierte Abstellflächen an Hotspots für die Anmietung und Rückgabe der E-Scooter. Nutzer, die ihren Leih-Scooter in einem Umkreis von 100 Metern abstellen möchten, können ihre Miete dort nicht beenden.

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Eine weitere neue Regelung ist das Verbot des Parkens auf Gehsteigen. Stattdessen sollen feste Anmiet- und Abstellflächen genutzt werden, sofern sie in der Nähe vorhanden sind.

Zudem wurden Sperr- und Langsamfahrzonen eingerichtet, beispielsweise in Parks oder in der Nähe von Krankenhäusern.

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Das Abstellen außerhalb dieser Flächen ist nur dort möglich, wo keine solche Stellfläche in der Nähe ist – allerdings nicht auf dem Gehsteig, sondern beispielsweise in Parkspuren auf der Straße. Bis zum Jahresende sollen insgesamt 200 feste Scooter-Areale eingerichtet werden. Falsch abgestellte Roller müssen von den Betreibern unverzüglich entfernt werden.