Tausende Kunden im Visier: Ein Transportunternehmen aus Ternitz steht wegen dubioser Abbuchungen und versteckter Kautionszahlungen unter massivem Betrugsverdacht.
Gegen einen Transportunternehmen aus Ternitz laufen derzeit Ermittlungen mehrerer Staatsanwaltschaften. Dem Geschäftsführer wird schwerer gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen, wobei die Unschuldsvermutung gilt.
Die Oberösterreichische Arbeiterkammer verzeichnet mittlerweile eine alarmierende Anzahl von Beschwerden über das Unternehmen. Seit Dezember 2022 haben sich etwa 4.500 Kunden gemeldet, davon allein 3.305 im laufenden Jahr. Der Höhepunkt wurde im September erreicht, als mehr als 850 Beratungsgespräche zu diesem Fall stattfanden.
Zahlreiche Kunden berichten von unerwarteten Abbuchungen für Kautionen oder Vertragsstrafen. Obwohl das Unternehmen aktuell keine Fahrzeuge mehr vermietet, warten viele Verbraucher noch immer auf die Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
Intransparente Geschäftspraktiken
Ein Hauptkritikpunkt ist die mangelnde Transparenz bei den Kautionszahlungen. Viele Kunden wurden vor Vertragsabschluss nicht deutlich auf diese Zahlungsverpflichtung hingewiesen. Der entsprechende Passus fand sich lediglich in den umfangreichen, 24-seitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer kritisieren zudem die Praxis fragwürdiger Vertragsstrafen, die direkt von den Kreditkarten der Kunden abgebucht wurden. Darunter fallen etwa Gebühren für Geschwindigkeitsüberschreitungen ohne behördliche Verkehrsstrafen oder pauschale Beträge pro gerauchter Zigarette im Fahrzeug. Diese Strafen stufen die Experten als intransparent und gröblich benachteiligend ein und halten sie daher für unwirksam.
Hilfe für Betroffene
Betroffenen Kunden wird empfohlen, ungerechtfertigten Forderungen schriftlich zu widersprechen und überhöhte Abbuchungen zurückzufordern. Die Arbeiterkammer rät ausdrücklich davon ab, sich unter Druck setzen zu lassen oder reduzierte Forderungen zu begleichen, wenn diese unberechtigt sind.
Der effektivste Weg sei, die Rückbuchung der bezahlten Beträge direkt beim jeweiligen Zahlungsdienstleister zu beantragen. Entsprechende Musterschreiben stehen online zur Verfügung.