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Prozess

Sieben Teenager vor Gericht – Lehrerin monatelang missbraucht?

Jugendbande
FOTO: iStock/shironosov

Sieben Jugendliche stehen vor Gericht, weil sie eine Lehrerin monatelang missbraucht und erpresst haben sollen. Den Haupttätern drohen bis zu siebeneinhalb Jahre Haft.

Am Wiener Landesgericht beginnt heute ein Prozess gegen sieben Jugendliche, die eine Lehrerin über Monate hinweg missbraucht und erpresst haben sollen. Der Fall hatte im Frühjahr für erhebliches Aufsehen gesorgt. Mit den Urteilen wird am 20. Oktober gerechnet. Die drei Hauptbeschuldigten befinden sich derzeit in Untersuchungshaft. Bei einer Verurteilung müssen sie mit Haftstrafen von bis zu siebeneinhalb Jahren rechnen.

Die Anklage umfasst mehrere sexuelle Übergriffe, die als Vergewaltigung, sexueller Missbrauch einer wehrlosen Person und geschlechtliche Nötigung eingestuft werden. Den mutmaßlichen Haupttätern – einem 15-jährigen Iraker, einem 17-jährigen Rumänen und einem 15-jährigen Afghanen – werden zusätzlich schwere Erpressung, schwerer Diebstahl und teilweise Brandstiftung zur Last gelegt. Ein 17-jähriger Österreicher, den die Lehrerin früher unterrichtet hatte und mit dem sie im Frühjahr 2024 einvernehmlichen Geschlechtsverkehr hatte, ist wegen des Diebstahls einer Spardose mit 800 Euro mitangeklagt.

Schwere Vorwürfe

Laut Staatsanwaltschaft sollen die beiden 15-Jährigen gemeinsam mit einem weiteren, erst 14-jährigen Angeklagten in der Nacht zum 16. Jänner 2025 die Wohnung der Frau in Brand gesetzt haben. Im Verlauf der Ereignisse zwangen sie die Lehrerin, ihnen Sucht- und Genussmittel zu finanzieren und Geld zu überweisen. Sie drangen auch in ihre Wohnung ein, nachdem sie diese zuvor wiederholt für Feiern und Drogenkonsum genutzt hatten.

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Das Opfer wurde der Anklage zufolge mehrfach missbraucht, wobei Bildmaterial angefertigt wurde, das anschließend zur weiteren Einschüchterung der Frau diente. Ein psychiatrisches Gutachten bestätigt, dass die Betroffene infolge der sexuellen Übergriffe eine chronische Depression und eine posttraumatische Belastungsstörung entwickelt hat, die einer schweren Körperverletzung gleichkommt.

Da die Frau bereits im Ermittlungsverfahren kontradiktorisch (im Beisein der Angeklagten) befragt wurde, muss sie in der auf vier Tage angesetzten Hauptverhandlung nicht mehr als Zeugin aussagen.

Medienrechtliche Klage

In der vergangenen Woche wurde eine medienrechtliche Klage der Betroffenen auf Entschädigung in erster Instanz abgewiesen. Die Lehrerin hatte argumentiert, ein Medium habe durch die Veröffentlichung ihres Alters, eines ihrer Unterrichtsfächer und Hinweise auf die Wohnorte der Angeklagten ihre Identität preisgegeben.

Die zuständige Richterin sah jedoch keine Verletzung schutzwürdiger Interessen der Lehrerin. Nach Auffassung des Erstgerichts wurde der im Medienrecht verankerte Schutz vor Bekanntgabe der Identität von Opfern einer strafbaren Handlung nicht verletzt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da der Rechtsvertreter der Lehrerin volle Berufung eingelegt hat.

Nun muss das Oberlandesgericht Wien in zweiter Instanz über den Fall entscheiden.