In Wels steht ein 33-jähriger Afghane im Mittelpunkt eines Gerichtsverfahrens, das mit schweren Vorwürfen verbunden ist: Entführung, sexuelle Nötigung und der Missbrauch einer Achtjährigen. Die Anklage beruht auf dem Vorwurf, der Beschuldigte habe versucht, das Mädchen von ihrem Spielplatz wegzulocken, um es zu missbrauchen. Das Kind konnte rechtzeitig entkommen, weil es schnell reagierte.
Laut Anklage ereignete sich der Vorfall am 5. September 2022 in einem Park in Wels. Der Beschuldigte soll das Mädchen beim Spielen mit Freunden beobachtet haben, während er rauchend auf einer Bank saß. In einem angeblichen Versuch, ihr Vertrauen zu gewinnen, habe er vorgegeben, einen 50-Euro-Schein verloren zu haben, und das Mädchen gebeten, bei der Suche zu helfen. Dies ermöglichte ihm, das Mädchen durch die Stadt bis zum Traunufer zu begleiten. Während dieses Spaziergangs fasste er dem Mädchen laut Anklage fest an das Handgelenk. Am Flussufer angekommen, soll er versucht haben, sie sexuell zu nötigen, was aber durch die Flucht des Kindes verhindert wurde.
Erste Ermittlungen blieben aufgrund fehlender Fortschritte bei den DNA-Spuren der Zigarettenstummel am Tatort erfolglos. Erst im Jahr 2024, als der Angeklagte wegen eines Diebstahls erfasst wurde, führte ein Eintrag in der DNA-Datenbank zu einem Treffer. Sowohl das betroffene Mädchen als auch ein Freund, der ebenfalls im Park war, identifizierten den Mann anhand von Fotos und konnten Details benennen, die nicht auf den Aufnahmen sichtbar waren.
Verteidigung und Fortgang des Prozesses
Der Angeklagte, der sich derzeit auf freiem Fuß befindet, weist alle Anschuldigungen zurück. Er erklärte, im Juni anlässlich eines Besuches im Park geraucht zu haben, was die DNA-Spuren erklären könnte. Seine Verteidigerin argumentierte mit der Zeitspanne und der Möglichkeit, dass die DNA nach zwei Monaten nicht mehr nachweisbar sei. Der Mann trat mit Pflastern im Gesicht vor Gericht – angeblich als Resultat einer Straßenattacke, die er zur Anzeige gebracht habe.
Bei einer Verurteilung droht ihm eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Zudem könnte eine mögliche Strafe durch die Vorstrafe wegen Diebstahls beeinflusst werden. Der Prozess setzt sich im Laufe des Tages mit Zeugenbefragungen fort, und ein Urteil wird am Nachmittag erwartet.
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