Planen Sie eine Reise nach Bosnien und Herzegowina? Informieren Sie sich bei KOSMO über die aktuellen Einreisebestimmungen und welche persönlichen Gegenstände und nicht-kommerziellen Waren zollfrei mitgeführt werden dürfen.

Jeder Reisende darf bei der Einreise in das Zollgebiet von Bosnien und Herzegowina persönliches Gepäck mitführen. Persönliches Gepäck umfasst alle Gegenstände, die bei der Einreise dem zuständigen Zollbeamten gemeldet werden, sowie weiteres Gepäck, das später dem Zollbeamten vorgelegt wird. Sofern nachgewiesen werden kann, dass dieses Gepäck bereits bei der Abreise im anderen Land dem Transporteur als persönliches Gepäck übergeben wurde.
Persönliche Gegenstände
Zu den zollfreien Gütern gehören persönliche Gegenstände und nicht-kommerzielle Waren, die eindeutig für den privaten Gebrauch bestimmt sind oder als Geschenke mitgeführt werden. Gemäß Artikel 207 des Zollgesetzes von Bosnien und Herzegowina sind persönliche Gegenstände und nicht-kommerzielle Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden bis zu bestimmten Mengen und Werten von Einfuhrzöllen befreit. Die Bedingungen und das Verfahren für diese Befreiung sind in den Artikeln 34 und 35 der Verordnung über die Bedingungen und das Verfahren zur Befreiung von der Zahlung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben geregelt.
Tabakwaren und alkoholische Getränke
Die Freigrenzen für zollfreie Einfuhr umfassen unter anderem Tabakwaren und alkoholische Getränke. Pro Reisendem und Tag dürfen bis zu 200 Zigaretten oder äquivalente Mengen anderer Tabakprodukte eingeführt werden. Bei alkoholischen Getränken sind bis zu einem Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder bis zu zwei Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22% oder weniger zulässig. Zusätzlich sind bis zu vier Liter Wein und 16 Liter Bier pro Reisendem erlaubt. Reisende unter 17 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen und dürfen keine Tabak- oder Alkoholprodukte einführen.
Nicht-kommerzielle Waren
Neben diesen spezifischen Produkten können auch andere nicht-kommerzielle Waren bis zu einem Wert von 600 konvertiblen Mark pro Tag und Reisendem zollfrei eingeführt werden. Dies gilt unabhängig vom verwendeten Transportmittel. Dabei sind persönliche Gegenstände, die vorübergehend oder nach vorübergehendem Export wieder eingeführt werden, sowie notwendige Medikamente für den persönlichen Gebrauch von der Wertberechnung ausgenommen. Zollbeamte können die Befreiung von Einfuhrzöllen mündlich gewähren, wenn die Bedingungen erfüllt sind.
Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern
Zusätzlich zu den Einfuhrzöllen sind auch die Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern unter bestimmten Bedingungen erlassen. Wird der Wert eines einzelnen Gegenstandes jedoch überschritten, kann dieser Wert nicht auf mehrere Personen verteilt werden, um die Zollbefreiung zu erreichen. Ein Beispiel wäre ein Fernseher im Wert von 800 konvertiblen Mark, für den die gesamte Zollabgabe erhoben wird, da der Wert die Freigrenze von 600 konvertiblen Mark überschreitet. Ebenso verhält es sich, wenn mehrere Reisende gemeinsam einen teureren Gegenstand einführen möchten.
Fleisch- und Milchprodukte
Für die Einfuhr von persönlichen Sendungen von Fleisch- und Milchprodukten gelten ebenfalls spezielle Vorschriften. Bis zu einem Kilogramm dieser Produkte dürfen aus bestimmten Ländern, darunter EU-Staaten und einige Nachbarländer, eingeführt werden. Auch die Einfuhr von Medikamenten für den persönlichen Gebrauch ist gestattet, solange die Menge für die übliche Therapie notwendig ist und entsprechende medizinische Dokumentation vorliegt.
WARE | MENGE |
Zigaretten* | 200 Stück |
Zigarillos* | 100 Stück |
Zigarren* | 50 Stück |
Rauchtabak* | 250 Gramm |
Arzneimittel | 3 Packungen |
Spirituosen* | 1 Liter |
Wein* | 4 Liter |
Bier* | 16 Liter |
Andere Alkoholika bis 22 % vol.* | 2 Liter |
Obst und Gemüse | 5 Kilogramm |
Fleisch | x |
Fisch | 20 Kilogramm |
Milch und Milcherzeugnissen | x |
Babynahrung | 2 Kilogramm |
Einreise aus Bosnien und Serbien
* Wichtig ist zu betonen, dass die genannten Optionen im „ODER„-Verhältnis stehen! Reisende können sich für eine der Möglichkeiten entscheiden, jedoch nicht mehrere kombinieren.
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