Ein Arbeitnehmer aus Kärnten geriet in eine schwierige Situation: Während seines Krankenstands wurde er von seinem Arbeitgeber abgemeldet, da er die ärztliche Bescheinigung zur Verlängerung seines Krankenstands einen Tag zu spät übermittelt hatte. In seiner Not wandte sich der Mann an die Arbeiterkammer (AK) in Villach, um rechtliche Unterstützung zu erhalten.

Erfolgreicher Einsatz durch juristische Expertise
Michelle Müllneritsch, Juristin bei der Arbeiterkammer in Villach, übernahm den Fall und stellte klar, dass es sich nicht um einen unberechtigten vorzeitigen Austritt handelt. Dank ihrer Unterstützung wurde eine ordnungsgemäße Abrechnung und Abmeldung beim zuständigen Sozialversicherungsträger erreicht, und der Dienstnehmer erhielt schließlich eine Entschädigung von rund 3.900 Euro netto bzw. 6.400 Euro brutto.
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Forderungen nach klaren gesetzlichen Regelungen
AK-Präsident Goach unterstrich die Bedeutung, dass Arbeitnehmer über ihre Rechte Bescheid wissen und im Bedarfsfall Unterstützung von der Arbeiterkammer erhalten. „Wir stehen an der Seite der Beschäftigten und setzen uns für faire Bedingungen ein,“ erklärte Goach. Die AK fordert nicht nur einen umfassenden Kündigungsschutz im Krankenstand, sondern auch eine gesetzliche Regelung, dass Urlaub und Zeitausgleich nicht bereits ab dem ersten Krankentag eingesetzt werden müssen.