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Medienkontrolle

Alles andere als unabhängig“: Hochschulen wollen ORF-Stiftungsrat zu Fall bringen

Alles andere als unabhängig“: Hochschulen wollen ORF-Stiftungsrat zu Fall bringen
FOTO: wikimedia/SPÖ Presse und Kommunikation
2 Min. Lesezeit |

Trotz Rücktritt zweier umstrittener Mitglieder geht der Streit um den ORF-Stiftungsrat in die nächste Runde. Die Universitätenkonferenz schaltet die Medienbehörde ein.

Die Universitätenkonferenz hat bei der KommAustria (Kommunikationsbehörde Austria) formell Einspruch gegen die Zusammensetzung des ORF-Stiftungsrats erhoben. Im Zentrum der Beschwerde steht die nach Ansicht der uniko fehlerhafte Konstellation des Publikumsrats bei der Entsendung von Mitgliedern in den Stiftungsrat. Konkret wird beanstandet, dass Gertrude Aubauer und Beatrix Karl an Entscheidungen des Publikumsrats beteiligt waren, obwohl sie aufgrund ihrer Verbindungen zu ÖVP-Teilorganisationen gemäß ORF-Gesetz von einer Mitwirkung in den Aufsichtsgremien ausgeschlossen sein müssten. Karl war dabei von Regierungsseite als Vertreterin des Hochschulbereichs nominiert worden.

Personelle Konsequenzen

Beide Personen haben sich inzwischen angesichts der Unvereinbarkeitsvorwürfe aus dem Stiftungsrat zurückgezogen und wurden bereits durch Nachrücker ersetzt. „Aber wir können das Faktum nicht ändern, dass damit der Publikumsrat falsch besetzt war – er war alles andere als parteipolitisch unabhängig“, erklärte uniko-Präsidentin Brigitte Hütter während einer Pressekonferenz am Montagabend.

Sie betonte, es gehe grundsätzlich um die Frage der legitimen Vertretung des tertiären Bildungssektors: „Wir wollen feststellen lassen, dass ein Vorgang stattgefunden hat, der für uns nicht hinnehmbar ist.“

Mögliche rechtliche Folgen

Die Beschwerde könnte weitreichende Konsequenzen haben. Die Universitätenkonferenz prüft derzeit, welche rechtlichen Auswirkungen insbesondere der Rücktritt von Beatrix Karl auf die gesamte Bestellung des Stiftungsrats haben könnte. Der kritische Punkt: Die Wahl aller Stiftungsratsmitglieder erfolgte noch unter Mitwirkung von Karl im Publikumsrat, was aus Sicht der uniko einen möglichen Gesetzesverstoß darstellt. Die Hochschulvertretung behält sich weitere rechtliche Schritte vor, um die Legitimität der bereits getroffenen Entscheidungen überprüfen zu lassen.

Rechtliche Grundlagen

Der Fall ist auch vor dem Hintergrund der jüngsten Novelle des ORF-Gesetzes zu betrachten. Nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs wurde die Zusammensetzung von Stiftungsrat und Publikumsrat neu geregelt, wobei die aktuelle Funktionsperiode der Gremien am 17. Juni 2025 begann. Das Gesetz verpflichtet die Bundesregierung explizit, bei der Bestellung der Mitglieder auf deren fachliche Qualifikation und Unabhängigkeit zu achten. Das Parteiengesetz schreibt zudem vor, dass Personen mit parteipolitischen Funktionen nicht in die ORF-Aufsichtsgremien entsandt werden dürfen.

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KO KOSMO-Redaktion
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