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AMS-Brief kam nie an: Mann wird 1.300 Euro Arbeitslosengeld gestrichen

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(FOTO: zVg, iStock)

Einem jungen Mann wurde das AMS-Geld gestrichen, weil ein Brief des Arbeitsmarktservices bei ihm nie angekommen ist. Jetzt bekommt er keine 1.300 €.

Der 29-Jährige ist seit einiger Zeit auf Arbeitssuche und bezieht derzeit AMS-Geld. Nun wurde ihm das Arbeitslosengeld gestrichen, weil ein Brief vom AMS nie angekommen ist.

Als der junge Mann dem AMS einen Antrag schickte, vergaß der Arbeitslose, ihn zu unterschreiben. Deswegen wurde er mit der Post an ihn zurückgesendet, doch dieser kam bei ihm nie an. Eine Sendungsverfolgung war bei der Post erfolglos.

„Mir wurde jetzt einfach das Geld gestrichen. Rund 1.300 Euro fehlen mir und ich muss trotzdem meine Rechnungen bezahlen“, so der verärgerte Mann. Wie er über die Runden kommen wird, ist unklar. Eine gute Nachricht gibt es: Der junge Mann hat eine neue Arbeit gefunden und ist somit nicht mehr arbeitslos.

AMS bedauert, aber: „Gesetze sind eindeutig“:
„Die gesetzlichen Regelungen sind eindeutig: Anträge auf Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz müssen vollständig inklusive Unterschrift eingebracht werden. Fehlen Unterlagen, können sie innerhalb einer bestimmten Frist nachgereicht werden.“, so das AMS.

Der Antragsteller wird über das eAMS-Konto oder RSb-Brief darüber informiert. „Auftragsnummer gibt es nur bei eingeschriebenen Briefen, allerdings nicht bei RSb-Schreiben. Doch diese sind der gesetzlich gedeckte Weg für die Übermittlung von behördlichen Poststücken“, setzt das AMS fort. Der junge Mann wird sein Geld nicht zurückerstattet bekommen.

Quelle: Heute-Artikel