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RIESEBETRUG

AMS-Mitarbeiter ergaunert sich Leistungen, um Spielsucht zu finanzieren

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Symbolbild (FOTO: iStockphoto, zVg.)

Dem 36-jährigen Mitarbeiter des AMS wird vorgeworfen, sich auf diese Art und Weise 92.000 Euro ergaunert zu haben. Nun muss er sich wegen Amtsmissbrauchs und wegen betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauchs vor Gericht verantworten.

„Ich habe gern für das AMS gearbeitet. Ich war wirklich gerne dort“, zeigte sich der Angeklagte einsichtig. Seit 2013 leide er an Spielsucht und nachdem sein privates Vermögen nicht mehr ausreichte, habe er zu illegalen Methoden gegriffen.

In 19 Fällen soll der 36-Jährige Personen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, Notstandshilfe bzw. Übergangsgeld hatten, AMS-Leistungen gewährt haben. Die Betroffenen befanden sich teilweise im Ausland und bekamen diese Beträge jedoch nie zu sehen. Der AMS-Mitarbeiter soll schlichtweg seine eigenen Bankdaten angegeben, und sich so um mehr als 40.000 Euro bereichert haben.

Einfach eigene Bankdaten eingetragen
Derzeit geht das Gericht von einem Schaden in der Höhe von 92.000 Euro, allerding sind die Untersuchungen diesbezüglich noch nicht abgeschlossen. Die verbleibenden 50.000 Euro ergaunerte sich der Angeklagte, indem er die Bankdaten von Personen mit Anspruch auf Leistungen durch das AMS abänderte. So landete das Geld auf seinem Konto, während die Leistungsbezieher leer ausgingen. „Ich wusste, dass es Schwachstellen gibt, die man ausnutzen kann, um da was tun zu können“, so der ehemalige AMS-Mitarbeiter vor Gericht.

Nachdem sein Betrug aufgeflogen war, wurde der Mann fristlos entlassen. Die AMS-Leistungen soll er sich im Zeitraum von Februar 2014 bis April 2017 illegal überwiesen haben. Sein Verteidiger betonte vor Gericht, dass sich der 36-Jährige mittlerweile selbstständig gemacht und mehr als die Hälfte des Schadens zurückgezahlt habe. Zudem befinde er sich derzeit in einer Therapie, um von der Spielsucht loszukommen.

Das Verfahren gegen ihn läuft derzeit noch weiter, da die zuständige Staatsanwältin noch nicht alle notwendigen Unterlagen vom AMS erhalten hat. Daher konnte auch die endgültige Schadenssumme noch nicht festgestellt werden. Weitere Verhandlungstermine wurden auf unbestimmte Zeit vertag.