Im aktuellen Jahr könnten auf viele Bürger in Österreich bedeutende Änderungen hinsichtlich des Zuverdienstes zukommen. Betroffen sind dabei nicht nur Empfänger von Arbeitslosengeld, sondern auch Pensionisten. Die geplanten Maßnahmen sind Teil eines umfangreichen Sparpakets.

Laut dem Sparpaket der Koalition zwischen FPÖ und ÖVP soll der Zuverdienst für Personen, die Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen, deutlich eingeschränkt oder sogar komplett gestrichen werden. Ziel dieser Änderungen ist es, mehr Menschen in Beschäftigungen zu bringen und dadurch Einsparungen von etwa 80 Millionen Euro in diesem Jahr zu erzielen. Derzeit liegt der maximale Zuverdienst für Arbeitslose bei der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro pro Monat, wie auf Finanz.at berichtet wird. Endgültige Entscheidungen zu diesen Kürzungen stehen jedoch noch aus.
Zuverdienstregelungen für Pensionen
Für Pensionisten sieht der aktuell diskutierte Vorschlag einer „Leistungs-Flat-Tax“ vor, dass ab 2025 auf Nebeneinkünfte ein einheitlicher Steuersatz von 20 Prozent angewendet wird. Dabei sollen keine Sozialversicherungsbeiträge mehr anfallen, was bei einem Zuverdienst von 500 Euro zu einer Steuerbelastung von lediglich 100 Euro führen würde. Diese Regelung gilt ebenfalls für Überstunden. Zusätzlich gibt es bis Ende 2025 eine befristete Regelung, durch die der Bund monatlich bis zu 112,98 Euro übernimmt, was zu einer finanziellen Entlastung von bis zu 1.355 Euro jährlich führt.
Zuverdienstgrenzen beim Kinderbetreuungsgeld
Für Bezieher des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes gilt seit 2024 eine Zuverdienstgrenze von 8.100 Euro pro Jahr. Wird diese Grenze überschritten, muss lediglich der übersteigende Betrag zurückgezahlt werden. Die Arbeiterkammer kritisiert jedoch, dass die Zuverdienstgrenze nicht angepasst wurde, was möglicherweise zu Nachzahlungen führen könnte. Bei der Familien- und Studienbeihilfe wurde die Zuverdienstgrenze hingegen mit Jahresbeginn auf 17.212 Euro brutto pro Jahr angehoben; zuvor lag sie bei 16.455 Euro.
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