Eine Familie ohne Strom, Internet und Nahrung – der dreifache Vater kämpft mit den Folgen eines bürokratischen Missverständnisses und steht vor dem finanziellen Ruin.
Ein 38-jähriger dreifacher Vater, sitzt erschöpft und mit sichtbarer Frustration da. Seine Familie befindet sich in einer dramatischen Notlage. „Ich wollte arbeiten, ich habe mich bemüht – und werde dafür bestraft“, erklärt er im Gespräch mit „Heute“. Die Familie lebt ohne Strom, Internet und ausreichend Nahrungsmittel. „Die Kinder fragen, warum nichts zu essen im Kühlschrank ist.“
Nach Schilderung des Familienvaters begann die Misere mit einem Vorstellungsgespräch am 27. Februar, das zeitgleich mit einem angesetzten AMS-Termin (Arbeitsmarktservice, österreichische Arbeitsvermittlungsbehörde) stattfand. „Ich habe über die eAMS-Plattform informiert und danach auch telefonisch Rücksprache gehalten. Mir wurde gesagt, wenn ich die Bestätigung vorlege, passiert nichts„, versichert er.
Das AMS Niederösterreich bestätigt auf Anfrage, dass er tatsächlich wegen eines Bewerbungsgesprächs den Termin Ende Februar nicht wahrnehmen konnte. Da er nachträglich eine entsprechende Bestätigung einreichte, wurde dieser versäumte Termin nicht negativ bewertet.
Behördliche Begründung
Die Behörde stellt jedoch klar: Nicht das Versäumnis des Termins führte zur Einstellung der Leistungen, sondern das Ausbleiben einer gesetzlich vorgeschriebenen persönlichen Wiedermeldung. Nach einer Unterbrechung des Leistungsbezugs sei diese zwingend erforderlich – digitale oder telefonische Kontaktaufnahmen reichen dafür nicht aus.
Laut AMS-Angaben hatte er am 6. März über sein eAMS-Konto angekündigt, am Folgetag persönlich zu erscheinen, tauchte jedoch nicht auf. Erst am 4. April kam er persönlich vorbei, woraufhin die Arbeitslosengeldzahlungen wieder aufgenommen wurden.
Existenzielle Krise
Dennoch berichtet er, dass die Zahlungen eingestellt wurden. Die Konsequenzen waren gravierend: Stromabschaltung und ein Haus voller Mahnungen. „Ich konnte nichts mehr bezahlen. Wir standen ohne einen einzigen Cent da.“ Der Vater legt verschiedene Mahnschreiben vor, die seine finanzielle Krise dokumentieren sollen.
Der Einspruch, den er Mitte April einbrachte, wurde Ende des Monats per Bescheid abgewiesen. Das AMS betont, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren korrekt eingehalten wurden.
Als zusätzliche Belastung erwähnt Thomas H. eine Verkehrsübertretung – er sei wegen eines medizinischen Notfalls zu schnell gefahren. Da er die Geldstrafe nicht begleichen konnte, droht ihm nun eine Ersatzfreiheitsstrafe.
„Wir haben alles verloren – und ich soll jetzt ins Gefängnis, nur weil ich mich bemüht habe?“, fragt er verzweifelt.
Hilfsangebote in Akutsituationen
Für Familien in vergleichbaren Notlagen gibt es in Österreich kurzfristige Unterstützungsmöglichkeiten. Betroffene können beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf bedarfsorientierte Mindestsicherung (seit 2024: Sozialhilfe) stellen, die rasche Hilfe für Wohnkosten, Lebensunterhalt und Energieversorgung bietet.
Ergänzend dazu bieten Organisationen wie die Caritas, Volkshilfe und Diakonie kurzfristige finanzielle Hilfen, Lebensmittelpakete oder Zuschüsse zu Stromkosten an, wenn die Grundversorgung gefährdet ist. Experten weisen darauf hin, dass bereits kleine Versäumnisse bei AMS-Meldepflichten besonders für kinderreiche Familien schnell existenzbedrohend werden können.
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