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TERROR IN WIEN

Anschlag in Innenstadt: Prozess gegen Beteiligten

(FOTOS: KOSMO, iStockphoto)

Ein möglicher Beteiligter am Terroranschlag in der Wiener Innenstadt muss sich am 21. Dezember vor Gericht verantworten. Er ist wegen der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung angeklagt.

Der 18-jährige Angeklagte soll 2018 den späteren Attentäter in dessen Plänen bestärkt haben nach Syrien zu reisen. Dort wollte sich der Attentäter der radikalislamistischen Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS) anschließen, um zur „Eroberung“ Syriens beizutragen. Laut Anklage soll der 18-Jährige dem späteren Attentäter Videodateien und Internet-Links mit IS-Propagandamaterial geschickt haben. Der Anschlag spielt in dem Prozess indirekt eine Rolle.

Der Angeklagte soll Kujtim F. dazu bestärkt haben sich dem IS anzuschließen und lobte den späteren Attentäter auch in holprigem Deutsch für seine Pläne: „Möge Allaah dich höchste Platz in Paradise nimmt“. Auch soll er ihm Schutz vor den „Kuffar“ (Anm.: den Ungläubigen) gewünscht haben. Der damals jugendliche Angeklagte versprach dem späteren Attentäter zudem auch, er werde nach Abschluss seiner Ausbildung selbst nach Syrien ziehen.

Prozess gegen Beteiligten startet am 21. Dezember
In dem Prozess des 18-jährigen Angeklagten am 21. Dezember wird es um Vorgänge zwischen März 2018 und Oktober 2019 gehen. Der Anklageschrift zufolge hatte dieser spätestens im März 2018 den Entschluss gefasst, „seine Sympathien gegenüber der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat und deren Wirken durch aktive Handlungen zu unterstützen“.

Durch Videos, Nasheeds (salafistische Kampfgesänge, Anm.) und radikale Prediger, denen der Angeklagte im Internet folgte, soll er zum IS gekommen sein. Dieses IS-Material soll der Angeklagte wiederum angesammelt und über Telegram-Chats an Gleichgesinnte geschickt haben. Um so die Ziele der Terror-Organisation zu verbreiten.

Attentäter 2019 aus Haft entlassen
Der spätere Attentäter war im Spätsommer 2018 tatsächlich nach Syrien aufgebrochen, wurde aber von den türkischen Behörden aufgegriffen, festgenommen und nach vier Monaten in einem türkischen Gefängnis an Österreich ausgeliefert. Hier wurde er Ende April 2019 wegen terroristischer Vereinigung zu 22 Monaten verurteilt, wobei ihm die Haft in der Türkei sowie die U-Haft in Wien angerechnet wurde.

Anfang Dezember 2019 wurde der spätere Attentäter gegen Auflagen – unter anderem die Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm– vorzeitig bedingt entlassen.