Ein 38-Jähriger aus Dornbirn musste sich am Dienstag vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Der Vorwurf: Sozialbetrug. Der Mann hatte dem AMS verschwiegen, dass er sich mehrere Wochen im Ausland aufhielt, während er weiterhin Arbeitslosengeld bezog.
Der Angeklagte verbrachte 2022 insgesamt 43 Tage in der Türkei, ohne dies dem Arbeitsmarktservice zu melden. In dieser Zeit erhielt er Leistungen von etwa 1.600 Euro. Im Gerichtssaal gab der Beschuldigte an, seine schwer erkrankte Mutter besucht zu haben. Er sei in dem Glauben gewesen, dass Auslandsaufenthalte bis zu 21 Tagen keine Meldepflicht auslösen würden. Die Überschreitung dieser vermeintlichen Frist sei ihm nicht bewusst gewesen.
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Gegensätzliche Argumente
Die Anklagevertretung argumentierte, der Mann habe bewusst falsche Angaben gemacht, um den Leistungsbezug nicht zu gefährden. Er habe dabei in Kauf genommen, ungerechtfertigt Zahlungen zu erhalten. Die Verteidigung hingegen stellte klar, dass ihr Mandant keineswegs betrügerische Absichten gehegt habe. Vielmehr handle es sich um ein Missverständnis, zudem sei der Aufenthalt aus familiären Gründen unumgänglich gewesen.
Das Gericht verhängte schließlich eine Geldstrafe von 1.440 Euro, die für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.