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Arbeitslose verliert nach Probetag das AMS-Geld

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Symbolbild (FOTO: iStock)

Eine arbeitslose Frau wollte Anfang Oktober eine neue Arbeitsstelle in einem Möbelhaus antreten. Obwohl sie den Dienstvertrag nicht unterschrieben hat, verlor sie ihr Arbeitslosengeld.

Sie freute sich schon auf ihre neue Arbeitsstelle im Möbelhaus. Als sie aber den Dienstvertrag bekommen hat, war sie mit einigen Punkten nicht einverstanden. „Das Gehalt war viel niedriger als ich erwartet hatte. Außerdem sollte ich auch an Feiertagen arbeiten“, so die arbeitslose Frau gegenüber „Heute“. Deswegen unterschrieb sie den Vertrag nicht, trat aber den Probetag an um die Punkte mit den Chefs zu klären. Die Verhandlungen waren erfolglos und aus dem Grund wollte sie das Dienstverhältnis mit dem Möbelhaus nicht eingehen.

Ein paar Tage später, erhielt die Frau eine erschütternde AMS-Nachricht: Das Möbelhaus meldete, dass die Frau den Vertrag unterschieben und das Dienstverhältnis in der Probezeit abgebrochen hätte. Das AMS reagierte sofort und strich der Arbeitslosen für acht Wochen das AMS-Geld.

Die Frau kontaktierte sofort das AMS um eine Lösung zu finden. Sie bekam statt acht Wochen nur mehr vier Wochen kein Sozialgeld. „Es ist so oder so existenzbedrohend für mich“, ärgert sich die Frau.

Die Frau hätte laut eines Pressesprechers die Dienstverträge tatsächlich unterschrieben. Sie hätte nach zwei Probetagen beschlossen die Arbeitsstelle abzulehnen. „Wir können das Ganze schwer nachvollziehen“, sagt ein Sprecher des Möbelhauses.

Laut der Arbeiterkammer Wien braucht es des Öfteren keinen schriftlich unterschriebenen Vertrag, um für eine Firma legal zu arbeiten. „Während dieser Zeit kann es sein, dass sie zu einer ’schlüssigen Zustimmung‘ mit ihrem Arbeitgeber kam und in der Probezeit das Dienstverhältnis aufgelöst wurde“, erklärt der AK-Sprecher.

Das heißt: Wer zum Probetag erscheint und über eine längere Zusammenarbeit spricht, willigt somit auch den Arbeitsbedingungen ein. „Es gilt das, was anhand des Verhaltens des Arbeitnehmers der wahrscheinlichste Wille war.“, so AK-Jurist.

Quelle: Heute-Artikel