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EMPÖRUNG

Arbeitslosengeld gestrichen: Imbissstand-Betreiber im Streit mit AMS

AMS_IMBISSSTAND
(FOTO: iStock)

Normalerweise betreibt ein Weizer einen Imbisstand, jedoch musste er diesen wegen der Pandemie schließen. Daraufhin meldete er sich arbeitslos. Nun muss er für andere Jobs bewerben, obwohl er in ein paar Wochen wieder seinen Imbiss aufmachen werde.

Der Weizer betreibt einen Imbisstand. Im November musste der Mann wegen des harten Lockdowns zusperren. Weil er keine staatliche Sozialhilfe bekommen hat, musste er sich im Jänner beim AMS als arbeitslos anmelden. „Ich musste mich dann bei allen möglichen Firmen melden und bin auch zu Bewerbungsgesprächen gegangen, obwohl ich meinen Imbissstand ja sofort wieder aufsperren werde, wenn das wieder erlaubt ist. Ich werde da zu Stellen vermittelt, die ein anderer Arbeitsloser gut brauchen könnte. Und für die Firma wäre es ja auch ein Wahnsinn, wenn sie mich aufnehmen und nach einem oder zwei Monaten höre ich sofort wieder auf“, sagt der verärgerte Mann.

Aktive Jobsuche ist verpflichtend:
Das AMS kann zu Berufen, Aus- und Weiterbildungen und eventuelle Angebote für offene Arbeitsstellen empfehlen. Von den AMS-Kunden wird eine strikte und “aktive Jobsuche” erwartet. Das heißt: Arbeitslose Menschen sollen neben den eventuellen vom AMS vorgeschlagenen Jobs auch selbstständig Stellenangebote suchen, Portale durchsuchen und sich auch bei Firmen initiativ bewerben, die möglicherweise gar keine offene Stelle ausgeschrieben haben. Eine Bewerbungsliste ist dann zu den jeweiligen AMS-Beratungen nachzuweisen.

Viele Bewerbungen sind aber auch verpflichtend, nämlich bei den Stellen, die das AMS an die Arbeitslosen weitergibt. In acht Tagen wird dabei eine Benachrichtigung auf den “Bewerbungsstand” erwartet – dazu zählt auch eine Erklärung, wenn der Job als “nicht zumutbar” erscheint. Betroffene die sich nicht bewerben, wird für sechs oder acht Wochen das Arbeitslosengeld nicht gewehrt. Dies gilt auch für Arbeitslose, die Termine, Fristen, Schulungen und Kurse versäumen oder sich nicht melden.

Das heißt solange der Mann sein Imbissstand nicht aufsperren kann,ist er tatsächlich verpflichtend sich für andere Arbeitsstellen zu bewerben.