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CORONA-PANDEMIE

Arbeitsminister Kocher mit neuer Regel zur Kurzarbeit

(FOTO: BKA/Christopher Dunker)

Der österreichische Arbeitsminister Martin Kocher fixierte am Montag eine Variante der Kurzarbeit für Unternehmen, die nicht mehr so stark von der Pandemie betroffen sind.

Nach den Verhandlungen mit den Sozialpartnern am Montag machte es Arbeitsminister Martin Kocher fix: Ab 1. Juli gibt es zwei Varianten der Corona-Kurzarbeit (KOSMO berichtete). Zum einen wird es die Variante der Kurzarbeit geben, die bisher auch möglich war. Hier bleibt fast alles gleich. Zum anderen wird es auch eine „abgespeckte“ Variante der Corona-Kurzarbeit für Unternehmen geben, die nicht mehr so stark von der Pandemie betroffen sind.

Das „Standardmodell“
Für massiv betroffene Betriebe wie etwa die Fluglinien oder auch die Stadthotellerie bleibt (fast) alles wie gehabt: Die Arbeitszeit kann auf 30 Prozent, in Einzelfällen auf 0 Prozent, reduziert werden. Beschäftigte bekommen 80 bis 90 Prozent des bisherigen Nettolohns vom AMS bezahlt. Allerdings gibt es hier eine neue Regelung: Der Umsatz muss sich von Herbst 2019 bis Herbst 2020 zumindest halbiert haben. Dieses Modell läuft Ende 2021 aus.

„Abgespeckte“ Version
Bei dieser Variante darf die Arbeitszeit nur auf maximal 50 Prozent reduziert werden. Dafür bekommen die Beschäftigten auch hier 80-90 Prozent des Gehalts. Allerdings wird hier nicht der Gesamtbetrag vom AMS übernommen. Dieses schießt um 15 Prozent weniger zu. Für Firmen mit diesem Modell der Kurzarbeit fällt also ein Selbstbehalt an.

Auch hier gibt es eine neue, strenge Regel: Betroffene müssen während der Kurzarbeit Urlaub aufbrauchen, je angefangener zwei Monate eine Woche. Wenn man also beispielsweise sechs Monate in Kurzarbeit ist, sind drei Wochen davon Freizeit, bei drei Monaten Kurzarbeit sind es zwei Wochen. Allerdings kann der Beschäftiger nicht einfach Urlaub anordnen, der Mitarbeiter hat hier ein Mitspracherecht. Außerdem werden für die Unternehmen Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen erleichtert. Aber: Der ÖGB muss dem zustimmen. Dieses Übergangsmodell gilt bis Sommer 2022.

Quellen und Links: