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BETRUG

Arbeitsvertrag für Wohnung gefälscht: Haftstrafe und Geldbuße

Arbeitsvertrag für Wohnung gefälscht: Haftstrafe und Geldbuße FOTO: iStock/gopixa
FOTO: iStock/gopixa

Ein 20-jähriger Mann aus Tirol steht im Verdacht, sich durch Betrug eine Wohnung erschlichen zu haben. Das Endergebnis: eine Haftstrafe, der Widerruf früherer Strafen und eine Rückzahlung an den Vermieter.

Gerichtliche Anhörung

Mehrfach ist der junge Mann in der Vergangenheit wegen Betrügereien nur knapp einer unbedingten Haftstrafe entgangen. Richterin Steffan fand in Innsbruck deutliche Worte: „Nun ist das Ende der Fahnenstange allerdings erreicht.“ Der Tiroler strebte trotz finanzieller Schwierigkeiten und ohne gesicherte Beschäftigung nach einer eigenen Wohnung im Zillertal.

Betrügerische Handlungen

Um den Mietvertrag zu sichern, wurde ein Arbeitsvertrag gefälscht und eine falsche Überweisungsbestätigung für die Kaution vorgelegt, so die Staatsanwältin. Der Angeklagte erklärte, er habe den Arbeitsvertrag lediglich weitergeleitet, ohne ihn zu prüfen. Zudem habe ihm eine Bankberatung am Telefon versichert, dass eine Überziehung seines Kontos unproblematisch sei: „Eine Vertretung meines Bankberaters hat mir am Telefon gesagt, dass es kein Problem ist, wenn ich mein Konto überziehe.“

Die Beweise waren erdrückend, besonders durch WhatsApp-Chats untermauert. Der 20-Jährige wurde wegen schweren Betrugs zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Zudem wurden 19 Monate aus früheren, auf Bewährung ausgesetzten Haftstrafen widerrufen. Des Weiteren wurde er verpflichtet, eine Entschädigung in Höhe von 3440 Euro an den Vermieter zu zahlen. Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig.