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Klage

Asylwerber zieht wegen Bezahlkarte vor Gericht

(FOTO: iStock/Jacob Wackerhausen)
FOTO: iStock/Jacob Wackerhausen

Niederösterreich hat im Juni als erstes Bundesland die Einführung einer speziellen Bezahlkarte für Asylwerber in der Grundversorgung gestartet. Nun droht dort ein Rechtsstreit.

Hintergrund der Bezahlkarte

Diese Maßnahme soll den Erwerb von Tabakwaren und Alkohol verhindern sowie Überweisungen an Schlepper unterbinden. Doch nun droht ein Streit vor Gericht. Seit Juni verteilt Niederösterreich in acht ausgewählten Asylunterkünften Bezahlkarten des Anbieters Pluxee (ehemals bekannt als Sodexo) anstelle von Bargeldscheinen. Ziel ist es, die Ausgaben für unerwünschte Zwecke zu kontrollieren: „Die Sachleistungskarten dienen dazu, den Kauf von Tabak und Alkohol zu unterbinden und Überweisungen an potenzielle Schlepper zu verhindern“.

Laut der ÖVP-Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner ist Niederösterreichs Beteiligung als Pilotland wichtig, um zu zeigen, dass das Modell im größten Flächenland auch landesweit umsetzbar wäre.

Rechtsstreit angekündigt

Der scheinbar lobenswerte Versuch wird nun juristisch herausgefordert. Ein Asylwerber in Niederösterreich hat einen Anwalt eingeschaltet, weil er bestimmte Güter des täglichen Bedarfs nicht mehr über Online-Plattformen kaufen kann. Laut dem Juristen Thomas Trentinaglia sei die Bezahlkarte eine „rechtswidrige Einschränkung der Grundversorgung“ sowie eine „Verletzung des Rechts auf eine angemessene Verpflegung“. Auch das Budget von 180 Euro reicht laut Antrag „bei Weitem“ nicht aus um den monatlichen Grundbedarf zu decken.

Funktion und Zielsetzung der Bezahlkarte

Mikl-Leitner betont die Vorteile der Bezahlkarten: Sie sollen den Asylbewerbern einen angemessenen Lebensstandard sichern, während unerwünschte Ausgaben minimiert werden. Doch wie effizient und gerecht dieses System tatsächlich ist, wird möglicherweise bald vor Gericht geprüft.