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ARBEITSLOSE

Aus für Notstandshilfe und Zugriff auf Vermögen? Strache und Hartinger nehmen Stellung

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(FOTOS: Facebook/HC Strache, Beate Hartinger-Klein)

Der vermeintliche Wegfall der Notstandshilfe sorgte in den vergangenen Tagen für zahlreiche Schlagzeilen. Auslöser dafür war eine Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts.

Die „Krone“ berichtete, dass die WIFO-Studie die Auswirkungen der Abschaffungen der Notstandshilfe für das Sozialministerium berechnen sollte. Das Ergebnis schlug hohe Wellen: ein Drittel der Arbeitslosen (121.000 Personen) soll laut der Untersuchung leer ausgehen, da sie im neuen System keine Versicherungsleistungen mehr erhalten würden.

Insgesamt 37.000 davon wären laut APA Menschen mit Behinderungen. Ebenso durch das Raster würden rund 9.000 Jugendliche und 61.000 Menschen mit Pflichtschulabschluss als höchster Bildungsabschluss fallen.

Mindestsicherung statt Notstandshilfe?
Zahlreiche Medien berichtete darüber, dass die Reform der Sozialhilfe vorsehe, den Anspruch bei Versicherungszeit zu verlängern und die Nettoersatzrate zu Beginn zu erhöhen. Dies würde konkret bedeuten, dass Menschen, die längere Zeit arbeitslos sind, nicht wie bisher Notstandshilfe beziehen, sondern direkt die Mindestsicherung beantragen können.

Dies würde gleichzeitig bedeuten, dass der Staat künftig auf das Vermögen von Arbeitslosen zugreifen würde, da man höchstens ein Vermögen von 4.200 Euro behalten dürfe.

Nach Bekanntwerden dieser Studie forderte die SPÖ eine Offenlegung der gesamten Untersuchung, währen Parteichefin Rendi-Wagner die Regierung dazu aufrief, „vom Plan, der die Schwächsten in unserem Land treffe“ abzusehen.

„Notstandshilfe bleibt“
Nach den zahlreichen Spekulationen meldete sich vergangenen Freitag Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) zu Wort. In einem Interview für die „Tiroler Tageszeitung“ versicherte er, dass die Notstandshilfe auch nach der geplanten Reform eine Versicherungsleistung bleiben werde. Demnach werde es auch keinen Zugriff auf das Vermögen der Arbeitslosen geben.

„Wir werden im Laufe der Legislaturperiode die Notstandshilfe in eine Neuregelung des Arbeitslosengeldes überführen. Aber es wird die Versicherungsleistung auch bei einem Arbeitslosengeld II weiter geben“, so Strache weiter.

Dies bestätigte heute Morgen auch Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) in einer Aussendung: „Die Notstandshilfe bleibt.“ Wie das WIFO gestern schon klargestellt habe, gebe es noch keine fertige Studie zur Notstandshilfe: „Ich finde es mehr als befremdlich, dass SPÖ mit den Nöten der Bevölkerung spielt und hier eine ganz gezielte Verunsicherung betreibt.“

Neue Voraussetzungen für Mindestsicherung
Ein weiteres Thema des Interviews mit dem Vizekanzler waren die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Mindestsicherung. HC Strache bestätigte, dass man in Zukunft fünf Jahre im Land leben müsse.

Bei Ausländern mit geringen Deutschkenntnissen, bei Verweigerung von AMS-Kursen wird es bei der Mindestsicherung neu eine Verlagerung von Geld- auf Sachleistungen geben. Bei der geplanten Mindestsicherung neu sollen zudem die Alleinerzieherinnen und die Pflegebedürftigen profitieren“, erklärte er gegenüber der Tiroler Tageszeitung weiter.