Start News Panorama
VERORDNUNG

Ausnahmen: Diese Geschäfte haben keine Maskenpflicht

CORONAVIRUS_MASKE_SUPERMARKT_PFLICHT_REGIERUNG_MASSNAHME_VERORDNUNG
(FOTO: iStock)

Der mittlerweile per Verordnung verpflichtende Mund-Nasen-Schutz beim Einkaufen betrifft doch nicht alle Geschäfte. 

Im Erlass des Gesundheitsministeriums findet sich nämlich diese Ausnahme: Supermärkte und Drogerien mit einer Verkaufsfläche von unter 400 Quadratmetern sind von der Verordnung ausgeschlossen, die ab 6. April in Kraft treten wird.

Vier Millionen Masken pro Tag
Spätestens ab nächsten Montag müssen alle Kunden, die in Geschäfte mit einer größeren Fläche einkaufen, den Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen. Laut dem Handelsverband wäre der Bedarf vier Millionen Stück Masken täglich. In den meisten Filialen wird eine Maske bereits jetzt am Eingang von den MitarbeiterInnen ausgegeben. Die Supermartketten Billa und Spar haben beschlossen auch in allen Filialen – unabhängig von ihrer Größe – überall Masken auszugeben.

Ländliche Supermärkte atmen auf
Dass Geschäfte mit kleinerer Fläche keine Maksenpflicht haben, ließ vor allem Hannes Wuchterl, Geschäftsführer der Supermarktkette Nah & Frisch, aufatmen. „Viele unserer 460 Läden am Land hätten am Montag zusperren müssen“, sagte Wuchterl der deutschen Zeitung „Die Zeit“. In einem Gespräch mit Bundeskanzler Sebastian Kurz habe man eine Lösung gefunden. 

Plexiglasschutz und Bodenmarkierungen
Ab 6. April gilt nicht nur das verpflichtende Tragen einer Schutzmaske beim täglichen Einkaufen von Lebensmitteln. Ebenso wichtig: Die Haltegriffe bei Einkaufswägen müssen nach jedem Kundengebrauch desinfiziert werden. Verpflichtend sind ab nächsten Montag auch der Plexiglasschutz und die Bodenmarkierung.