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Justizentscheidung

Aussage gegen Aussage: Gericht spricht Syrer nach Raubvorwurf frei

Aussage gegen Aussage: Gericht spricht Syrer nach Raubvorwurf frei
(Symbolbild FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Zwei junge Syrer meldeten sich selbst bei der Polizei, nachdem Überwachungsbilder veröffentlicht wurden. Trotz dreimonatiger U-Haft folgte nun der überraschende Freispruch.

Zwei junge Syrer wurden am Freitag vor dem Wiener Landesgericht vom Vorwurf des schweren Raubes freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 17- und 19-Jährigen zur Last gelegt, Anfang August 2025 einen 18-Jährigen von der S-Bahn-Station Wien-Matzleinsdorferplatz verfolgt, mit einem Messer bedroht und beraubt zu haben. Nachdem Überwachungsaufnahmen der Wiener Linien veröffentlicht worden waren, hatten sich die beiden Beschuldigten selbst bei der Polizei gemeldet.

Ohne vorherige Rechtsberatung suchten die Beschuldigten am 5. November eine Polizeidienststelle auf. Sie wurden sofort in Gewahrsam genommen und verblieben aufgrund von Tatbegehungsgefahr seither in Untersuchungshaft. Beide weisen keine strafrechtliche Vorgeschichte auf, beherrschen die deutsche Sprache fließend und befanden sich im dritten Ausbildungsjahr als Glaser beziehungsweise Elektriker, bevor sie in die Justizanstalt Wien-Josefstadt überstellt wurden.

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Widersprüchliche Aussagen

Vor dem Schöffengericht wiesen die Angeklagten die Raubvorwürfe entschieden zurück. Sie erklärten, keinerlei Beweggrund für eine solche Tat gehabt zu haben, da sie weder finanzielle Engpässe hatten noch am Mobiltelefon des vermeintlichen Opfers interessiert waren. Nach ihrer Darstellung trafen sie den 18-Jährigen zufällig in der S-Bahn, verließen diese an derselben Station und nutzten denselben Ausgang. Der junge Mann habe sie „seltsam angesehen“ und „etwas gemurmelt“, weitere Interaktionen hätten nicht stattgefunden.

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Der 18-jährige Zeuge schilderte dem Gericht den angeblichen Überfall ausführlich, nachdem er diesen unmittelbar nach dem Vorfall bereits in groben Zügen bei der Polizei angezeigt hatte. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft betonte nach der Vernehmung des Zeugen, dass kein erkennbares Motiv für eine Falschaussage des vermeintlichen Opfers vorliege. Sowohl der 18-Jährige als auch die beiden Angeklagten hätten einen „positiven Eindruck“ hinterlassen.

Mangelnde Beweislage

Das Gericht teilte diese Einschätzung bezüglich der Glaubwürdigkeit des 18-Jährigen, konnte jedoch keinen Grund für eine Falschaussage erkennen. Dennoch erfolgte ein Freispruch für die Angeklagten, da die Beweislage unzureichend blieb. Die Überwachungsaufnahmen zeigten lediglich die beiden jungen Männer, dokumentierten jedoch keine strafbaren Handlungen. „Es steht also Aussage gegen Aussage. Wir können die Wahrheit nicht feststellen.“

Der Staatsanwalt akzeptierte diese Entscheidung und verzichtete noch während der Verhandlung auf Rechtsmittel.