Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs in Wien erklärt prozentuale Kreditbearbeitungsgebühren der Bawag als benachteiligend. Die Arbeiterkammer plant weitere Schritte.
In einem wegweisenden Urteil hat die Arbeiterkammer einen bedeutenden Sieg gegen die Bawag vor dem Obersten Gerichtshof erzielt. Das Gericht erklärte die prozentualen Kreditbearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten als gröblich benachteiligend für die Kreditnehmer. Diese Gebühren, die an die Höhe des Kredits gekoppelt sind, verursachen zusätzliche Kosten für die Kunden, ohne dass die Bank dafür einen entsprechenden Aufwand hat. Die Arbeiterkammer prüft derzeit das Urteil und hat Kontakt mit der Bawag aufgenommen, um eine verbraucherfreundliche Lösung zu finden, die Rückzahlungen ermöglicht, ohne dass die Kunden selbst klagen müssen. Sollte keine Einigung zustande kommen, plant die Arbeiterkammer weitere rechtliche Schritte.
Kreditnehmer, die von diesen Gebühren betroffen sind, können selbst gegen die Bawag vorgehen, sollten jedoch abwarten, ob die Bank eine Lösung anbietet. In Österreich gilt für solche Ansprüche eine Verjährungsfrist von 30 Jahren. Weitere Klagen der Arbeiterkammer gegen andere Banken sind bereits beim Obersten Gerichtshof anhängig, um auch dort die Unzulässigkeit von Kreditbearbeitungsgebühren feststellen zu lassen.
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Verbandsklagen geplant
Der Prozessfinanzierer Padronus, in Zusammenarbeit mit dem privaten Verbraucherschutzverein (VSV), plant Verbandsklagen gegen alle großen Banken, darunter Bawag, Erste Bank, Sparkassen, Bank Austria und Raiffeisen. Ziel ist es, die Rückzahlung sämtlicher Kreditbearbeitungsgebühren bei privaten Darlehen zu erwirken. Betroffene Kreditnehmer können sich dem Sammelverfahren anschließen, wobei Padronus das finanzielle Risiko übernimmt und im Erfolgsfall 35 Prozent des erstrittenen Betrags erhält. Richard Eibl von Padronus schätzt das finanzielle Risiko für die Bankenbranche auf über fünf Milliarden Euro. Er äußert sich jedoch zurückhaltend darüber, wie viele der rund eine Million Betroffenen tatsächlich den Gerichtsweg beschreiten werden, da viele möglicherweise aus Angst vor rechtlichen Schritten zurückschrecken.
Reaktion der Bankenbranche
Die Bundessparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer Österreich widerspricht der Darstellung, dass der Oberste Gerichtshof die Verrechnung von Kreditbearbeitungsentgelten generell untersagt habe. Kreditbearbeitungsgebühren bleiben grundsätzlich erlaubt. Franz Rudorfer, ein Vertreter der Branche, kritisiert die verstärkten Marketingaktivitäten der Prozessfinanzierer und betont, dass hinter den Gebühren konkrete Leistungen wie Bonitätsprüfungen und Vertragserstellungen stehen, weshalb es keine automatische Rückzahlung der Gebühren geben wird.
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