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Zwangstötung

Behörde erteilt Schusserlaubnis von Schwänen!

SCHWAENE
(FOTO: iStock)

In der beschaulichen Landschaft von Garsten entbrennt ein Streit zwischen Mensch und Tier. Die Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land hat auf Drängen von Landwirten den Abschuss von fünf jugendlichen Höckerschwänen genehmigt. Diese Anordnung stößt auf heftigen Widerstand von Tierschutzorganisationen, die bereits Asyl und Umsiedlung für die betroffenen Vögel anbieten und rechtliche Schritte gegen den Beschluss einleiten.

Die Problematik entwickelte sich aus einer Zunahme der Population der majestätischen Wasservögel entlang des Ennsflusses. Gravierende Schäden an landwirtschaftlichen Nutzflächen durch zertrampelte und verkotete Wiesen belaufen sich laut Angaben der Landwirte auf mehrere tausend Euro. Die Behörden sahen nach eigenen Angaben keine andere Lösung, als zu radikalen Maßnahmen zu greifen: Abschüsse und Vergrämungen sollen die landwirtschaftlichen Schäden eindämmen.

Ruf nach Alternativen

Trotz der festgelegten Schonzeit der Tiere, die nach der Oberösterreichischen Schonzeitenverordnung 2007 gilt, fordern Tierschützer alternative Herangehensweisen. Doris Adami, die seit Jahren die Schwäne an der Enns dokumentiert, äußert ihren Unmut: „Man muss Schwäne nicht sofort töten, wenn Probleme auftreten. Zunächst sollte doch einmal der Versuch unternommen werden, sie zu vertreiben.“ (Doris Adami) Diese Meinung teilen auch Vertreter der Pfotenhilfe Lochen, die sich bereit erklärt haben, die Tiere aufzunehmen. „Die meisten Menschen sind schockiert, wenn sie hören, dass Schwäne abgeschossen werden. Wir würden die in Garsten lästig gewordenen Tiere sofort bei uns aufnehmen“, so Jürgen Stadler von der Pfotenhilfe.

Rechtliche Schritte gegen die Anordnung

Michaela Lehner, Juristin des Wiener Tierschutzvereins, reichte bereits Beschwerde gegen den Tötungsbescheid ein und plädiert für mildere Maßnahmen: „Wir beantragen, mit gelinderen Mitteln vorzugehen – denn diese sind primär anzuwenden.“ (Michaela Lehner) Die Abschussgenehmigung, die bis zum 31. Mai 2024 Gültigkeit besitzt, schließt auch die Brutzeit der Schwäne mit ein, ein Umstand, der zusätzliches Unbehagen auslöst.