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Bei diesem „Fehler“ wird das AMS-Geld sofort gestrichen

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(FOTO: iStock, Google-Maps-Screenshot)

Ein Arbeitsloser wollte sich bei einem Unternehmen bewerben und vertippte sich bei seiner Mail-Adresse. Das kostete dem Linzer das AMS-Geld.

Bei Bewerbungsprozessen spielt Digitalisierung und das AMS eine wichtige Rolle. „Fehlende Informationen, mangelndes IT-Knowhow oder sogar Tippfehler können zu Problemen in der AMS-Praxis führen, die schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen“, so AK-Präsident Andreas Stangl.

Ein Fall aus der AK-Beratungspraxis in Oberösterreich: Ein Arbeitssuchender hat sich bei einem Unternehmen beworben und nur einen kleinen Fehler in der E-mail-Adresse gehabt, sodass die Bewerbung beim Betrieb nicht ankam.

„Obwohl er bis auf den kleinen Tippfehler alles richtig gemacht hatte, wurde ihm das AMS-Geld eingestellt. Sanktionen in diesem Bereich sind für sechs bis acht Wochen möglich, was unverhältnismäßig ist“, sagt Präsident Stangl. „Digitalisierung darf nicht dazu führen, dass Arbeitsuchende nicht zu ihren Rechten kommen.“, setzt er fort.

AMS-Geld gestrichen

Ein zweiter Fall: Ein Arbeitssuchender, musste sich über das e-AMS bewerben, lud dort seine Bewerbung hoch und legte ein Profil an. Der Mann dachte, dass die bloße Registrierung ausreiche. Das reichte aber nicht aus und deshalb strich ihm das AMS sein gesamte Arbeitslosengeld.

Laut AMS ist das Anlegen eines Bewerberprofils noch keine Bewerbung. Das war ihm nicht bewusst. Es zeige, dass Arbeitslose besser über digitale Bewerbungsprozesse und ihre Pflichten informiert werden müssen.