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ENTLASTUNG

Steuerfreie Prämie noch bis 31. Dezember möglich

GELDSCHEINE
(FOTO: iStock/stefanphoto)

Bis Jahresende ist es möglich, die abgabenfreie Teuerungsprämie von bis zu 3.000 Euro an Arbeitnehmer zu überweisen. Für das neue Jahr können 3.000 Euro steuerfrei ausgezahlt werden, die Frist für 2022 endet schon am 31. Dezember.

Die Inflation kletterte in Österreich im September 2022 auf ein 70-Jahres-Hoch von 10,5 Prozent. Zuletzt wurde eine derartige Inflationshöhe im Juli 1952 gemessen. Die damit verbundenen Preissteigerungen halten die Bevölkerung im Alltag weiter im Griff. Für ArbeitgeberInnen gibt es daher als Entlastungmaßnahme die Möglichkeit, MitarbeiterInnen eine Prämie von bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei auszubezahlen.

Für 2022 und 2023 können Arbeitnehmer von einer Teuerungsprämie von jeweils bis zu 3.000 Euro als steuer-und beitragsfreie Entlastung profitieren. Die Zahlung kann auch an geringfügige und Teilzeit-Angestellte unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden.

Ein höheres Einkommen von 10,6 Prozent wird gefordert.

Steuerfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro für Mitarbeiter

Für das Kalenderjahr 2022 und 203 wurde eine Teuerungsprämie von bis zu 3.000 Euro für Arbeitnehmer eingeführt. Diese kann über das Unternehmen an das gesamte Personal unter bestimmten Voraussetzungen ausbezahlt werden. Die Prämie gilt für den Arbeitnehmer als steuer-und beitragsfrei, außerdem soll so gegen die hohe Teuerung finanziell entlasten.

Eine Teuerungsprämie bis zu 2.000 Euro kann an geringfügige Mitarbeiter und Beschäftige in Teilzeit – ausgezahlt werden. Ein zusätzliche Auszahlung von 1.000 Euro können erst dann erfolgen, wenn sie auf einer „lohngestaltenden Vorschrift“ erfolgt.

Die steuerfreie und sv-beitragsfreie Prämie setzt voraus, dass vom Dienstgeber bisher keine derartigen Zahlungen geleistet wurden. Belohnungen aufgrund von Leistungsvereinbarungen sind nicht steuerfrei. Wird an Arbeitsnehmer in den Kalenderjahren 2022 oder 2023 eine Gewinnbeteiligung ausgeschüttet, so muss der Geldbetrag mit einer Teuerungsprämie zusammengefasst werden. Sollt der Gesamtbetrag von 3.000 Euro übersteigen, so muss dieser versteuert werden.