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Festnahme

Bestätigt: Stanivuković nicht freigelassen – weiter in Haft in Kroatien

Bestätigt: Stanivuković nicht freigelassen – weiter in Haft in Kroatien
(FOTO: Wikimedia)
2 Min. Lesezeit |

Ein Bürgermeister, eine Grenze, eine Festnahme – und das offenbar nicht zum ersten Mal. Der Fall Stanivukovic sorgt für politischen Zündstoff.

Der Bürgermeister von Banja Luka, Drasko Stanivukovic, der zugleich Vorsitzender der Bewegung „Sigurna Srpska“ ist, befindet sich weiterhin in kroatischem Gewahrsam. Er war am Vorabend beim Grenzübertritt von Kroatien nach Bosnien-Herzegowina festgenommen worden – nach seiner Rückkehr aus Budapest.

Die Bewegung bestätigte die Festnahme auf einer außerordentlichen Pressekonferenz und bezeichnete das Vorgehen als „unmenschliche Behandlung und Schikane“. Gleichzeitig erging ein Appell an serbische Vertreter in Bosnien-Herzegowina und in Kroatien, beim kroatischen Staat formell zu protestieren.

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Wiederholte Festnahmen

Wie die Bewegung weiter betonte, handelt es sich nicht um einen Einzelfall: Stanivukovic sei in den vergangenen zwei Monaten bereits mehr als zehnmal ähnlichen Maßnahmen ausgesetzt gewesen. Der PDP-Abgeordnete Slavisa Markovic bestätigte, dass die Festnahme laut offiziellen Angaben tatsächlich erfolgt sei. Besonders beunruhigend sei das Ausbleiben jeglicher Reaktion seitens der bosnisch-herzegowinischen Institutionen, namentlich des Außenministeriums – ein Umstand, der dem Fall eine zusätzliche politische Dimension verleihe.

Politisches Schweigen

Die PDP zeigte sich enttäuscht über die Passivität der Behörden in der Republika Srpska, insbesondere von Präsidiumsmitglied Zeljka Cvijanovic und Präsident Sinisa Karan. Das Schweigen der SNSD wird parteiintern als Abwarten auf die Positionierung des Koalitionspartners HDZ BiH gedeutet. Der PDP-Stadtrat in der Stadtversammlung von Banja Luka, Dragan Milanovic, forderte die sofortige Freilassung Stanivukovics noch am selben Tag.

Stanivukovic selbst hatte sich am Vorabend auf der Plattform X zu Wort gemeldet. Er erklärte, er habe es nicht zugelassen, zum vierzehnten Mal festgehalten, durchsucht und seiner persönlichen Gegenstände beraubt zu werden – auch nicht unter Einsatz von Diensthunden.

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KO KOSMO-Redaktion
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