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Asylpolitik

Bezahlkarte: Das dürfen Asylanten nicht kaufen

BEZAHLKARTE
(FOTO: iStock)

In einem beispiellosen Schritt zur Modernisierung der Grundversorgung für Asylwerber führen Niederösterreich und Oberösterreich neue kartengestützte Zahlungssysteme ein. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Transparenz der finanziellen Unterstützung zu erhöhen und gleichzeitig den Verwaltungsprozess zu vereinfachen.

Während Niederösterreich seit Juni eine eigene Bezahlkarte für Asylwerber testet, startet Oberösterreich mit Beginn des Julis einen Pilotversuch mit einer Sachleistungskarte. Diese Innovationen unterstreichen Österreichs proaktiven Ansatz in der Asylpolitik und den Wunsch nach einer geregelten und effizienten Verteilung von Ressourcen.

Oberösterreich setzt auf ein System, das auf der sogenannten Social Card basiert, ein Modell, das bereits in 23 deutschen Landkreisen und Kommunen Erfolge zeigt. Die guthabenbasierte Debitkarte, die anfänglich 300 Asylwerbern in verschiedenen Grundversorgungsquartieren des Bundeslandes zur Verfügung gestellt wird, ermöglicht den Empfängern den Zugriff auf bestimmte Leistungen und Produkte – mit Ausnahme von definierten Tabubereichen wie Glücksspiel und anderen. Eingeführt wird dieses Verfahren in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium, was eine stringente und zielorientierte Abwicklung verspricht.

Missbrauchprävention

Die wesentliche Motivation hinter dem Einsatz der Sachleistungskarte ist die Reduzierung des Verwaltungsaufwands und die Prävention von Missbrauch. Indem Direktzahlungen vermieden und stattdessen Leistungen über eine kontrollierte Karte zugänglich gemacht werden, erhofft man sich eine deutliche Reduktion der Möglichkeit, dass Gelder zweckentfremdet, beispielsweise für Schlepperdienste, verwendet werden. Die straffe Regulierung und die Beschränkung auf notwendige Leistungen sollen zur Sicherstellung der zweckgebundenen Verwendung von Steuergeldern beitragen.

Kontroverse Meinungen

Die Einführung der Sachleistungskarte zeigt eine klare politische Trennlinie: Während die ÖVP und die FPÖ die Maßnahme als notwendigen Schritt zur Sicherung der ordnungsgemäßen Verwendung von Fördergeldern und zur Verhinderung von Missbrauch loben, kritisieren SPÖ und Grüne das Vorgehen als populistisch und ineffizient. Sie argumentieren, dass die Mittel besser in Integrationsmaßnahmen vom ersten Tag an investiert werden sollten, statt in ein System, das auf Restriktionen und Kontrollen basiert.

Mit der geplanten Ausweitung auf eine breitere Anwendung nach Abschluss der Pilotphase Anfang 2025 signalisiert das Projekt einen möglichen Wendepunkt in der Handhabung der Grundversorgung und der Integration von Asylwerbern in Österreich. Die Erfahrungen aus Niederösterreich und Oberösterreich könnten dabei als Blaupause für andere Bundesländer dienen, die Effizienz und Transparenz in diesem sensiblen Bereich erhöhen möchten.