In Eisenstadt steht derzeit ein 62-jähriger Syrer vor Gericht, der beschuldigt wird, über einen Zeitraum von zehn Jahren unrechtmäßig Mindestsicherungsleistungen in der Höhe von insgesamt 197.340 Euro bezogen zu haben.
Hintergrund und Vorwürfe
Der Prozess wurde in Gang gesetzt, nachdem ein türkischer Pass des Angeklagten zufällig entdeckt wurde. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hat daraufhin die Aberkennung seines Asylstatus eingeleitet, da der Mann auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen könnte. Der Angeklagte, der 2013 vor dem Bürgerkrieg aus Syrien nach Österreich geflüchtet war, bezog seit August 2014 Mindestsicherung und Krankenversicherungsleistungen.
Er argumentierte vor Gericht, dass ihm die finanzielle Unterstützung als Asylbewerber zustehe. Obwohl er ursprünglich erklärte, seine Staatsangehörigkeit korrekt angegeben zu haben, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, unvollständige Angaben zu seiner türkischen Staatsbürgerschaft gemacht zu haben.
2013 aus Syrien geflohen
Der Familienvater gab an, seinen Lebensmittelpunkt in Syrien gehabt und dort ein Geschäft betrieben zu haben. 2013 floh er vor dem Krieg und kam nach Österreich. Zunächst war er im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen untergebracht, bevor er in eine Flüchtlingsunterkunft im Burgenland verlegt wurde.
„Ich wurde verfolgt, so wie alle anderen Syrer auch, die hierhergekommen sind. Ich suchte um Asyl an und habe diese Unterstützung bekommen“, sagte der 62-Jährige vor Gericht. Von August 2014 bis Jänner 2024 erhielt er eine Mindestsicherung von bis zu 1.400 Euro monatlich sowie Leistungen aus der Krankenversicherung.
Die Staatsbürgerschaftsfrage im Vordergrund
Die zentrale Frage, die im Prozess geklärt werden muss, ist, ob der Angeklagte beim Antrag auf soziale Leistungen alle erforderlichen Angaben zu seinen Nationalitäten machte. Der Mann besitzt aufgrund seiner Mutter sowohl die syrische als auch die türkische Staatsbürgerschaft, was er selbst vor Gericht bestätigte. Der Angeklagte betonte, dass ihm nie gesagt wurde, dass alle seine Staatsangehörigkeiten offengelegt werden müssen.
Seine Verteidigerin weist darauf hin, dass er einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel in Österreich hat und ihm subsidiärer Schutz gewährt wurde. Die Anwältin hat zudem Beschwerde gegen die Aberkennung des Asylstatus eingereicht, und das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Der Richter möchte das Ergebnis dieses Fremdenrechtsverfahrens abwarten, bevor ein Urteil gefällt wird.
Sollte der Angeklagte verurteilt werden, droht ihm eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren. Der Prozess wurde vertagt, um auf das Ergebnis des laufenden Fremdenrechtsverfahrens zu warten. Bei Bedarf könnte noch eine Mitarbeiterin der Bezirkshauptmannschaft, die den ursprünglichen Antrag auf Mindestsicherung bearbeitet hat, befragt werden.
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