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ALGORITHMUS

Bildung, Alter, Geschlecht & Herkunft: AMS darf Arbeitssuchende doch nicht bewerten

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AMS (FOTO: zVg.)

Die Datenschutzbehörde (DSB) entschied, dass das Arbeitsmarktservice (AMS) den heftig kritisierten Algorithmus für die Ermittlung von Jobchancen von Arbeitslosen nicht für ganz Österreich einführen darf.

Diese Bewertungsmethode wurde zum ersten Mal Ende 2018 angekündigt und sorgte bereits damals für hitzige Diskussionen. (KOSMO berichtete) Da die Chancen am österreichischen Arbeitsmarkt abhängig von Faktoren wie dem Bildungsgrad, der Karriere, dem Familienstand, der Staatsbürgerschaft, dem Geschlecht und dergleichen sind, wollte das AMS in Zukunft Arbeitssuchende nach einem Algorithmus bewerten.

„Niedrige, mittlere und hohe Chancen“
Grob gesagt, hätte es drei Kategorien geben sollen: niedrige, mittlere und hohe Vermittlungschancen. Niedrige Chancen am Arbeitsmarkt bedeutet, dass das Programm eine geringere Chance als 25 Prozent errechnet, dass der Arbeitssuchende binnen zwei Jahren für sechs Monate eine Beschäftigung finden wird. Geplant war es, Personen mit mittleren Arbeitsmarktchancen am meisten zu fördern.

Diese Berechnung hätte computergestützt durchgeführt werden sollen und der Start für eine österreichweite Einführung dieses Systems für Mitte 2020 geplant. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Start schlussendlich auf Anfang 2021 verschoben.

DSB ortet „Profiling“
Wie der „Standard“ berichtet, sieht die Datenschutzbehörde mehrere Faktoren hinsichtlich des Algorithmus als problematisch. Vor allem die Tatsache, dass personenbezogene Daten ausgewertet werden, sei laut DSB eine „Entscheidung nach Profiling“, für welche es eine gesetzliche Regelung brauche.

Die Datenschützer von „epicenter.works“ sind zudem der Meinung, dass ein automatisierter Algorithmus nicht über das Schicksal von Menschen entscheiden dürfe. Doppeldeutigkeiten könne man so nicht miteinbeziehen und außerdem berge eine solche Kategorisierung ein hohes Risiko der Diskriminierung.

Politik und Sozialpartner gespalten
Ob nun eine gesetzliche Änderung vorgenommen wird, um den Algorithmus doch noch durchbringen zu können, bleibt abzuwarten. Die Regierungsparteien sind ebenso gespaltener Meinung wie auch die Opposition. Ebenso widersetzen sich Arbeitnehmervertreter dieser Bewertungsmethode. Die Seite der Arbeitgeber ist tendenziell eher Befürworter.