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FINANZSPRITZE

Bis zu 421 Euro: Ab März kommt ein neuer Zuschuss!

Bis zu 421 Euro: Ab März kommt ein neuer Zuschuss!
FOTO: iStock
2 Min. Lesezeit |

In Oberösterreich wird ab März ein neuer Pendlerzuschuss angeboten. Fernpendler, die bestimmte Kriterien erfüllen, können jährlich bis zu 421 Euro erhalten.

In Österreich stehen auch in diesem Jahr zahlreiche finanzielle Entlastungen, Zuschüsse und Boni zur Verfügung. Ab März können Anträge für einen neuen Zuschuss gestellt werden, der bis zu 421 Euro beträgt.

In Oberösterreich wird der Pendlerzuschuss als „Oö. Fernpendelbeihilfe“ angeboten. Dieser Zuschuss richtet sich speziell an Fernpendler, die bestimmte Kriterien erfüllen müssen: Der Arbeitsweg muss mindestens 25 Kilometer betragen, das Jahreseinkommen darf 35.000 Euro nicht überschreiten, und der Hauptwohnsitz muss in Oberösterreich liegen. Für jedes Kind im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze um 3.500 Euro.

Zuschusshöhe und Bedingungen

Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Entfernung: Für Strecken ab 25 Kilometern gibt es 218 Euro, ab 50 Kilometern 306 Euro und ab 75 Kilometern 421 Euro jährlich. Wie finanz.at schreibt, muss laut Angaben des Landes Oberösterreich die Hin- und Rückfahrt als Voraussetzung für den Antrag „innerhalb der antragsrelevanten Kalendermonate (=Pendelmonate) regelmäßig direkt zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsort als täglich pendelnde Person arbeitstäglich oder als wöchentlich pendelnde Person erfolgen“. Der Antrag kann ab dem 1. März 2025 online gestellt werden und ist bis zum 28. Februar 2026 möglich.

Da die erhöhte Pendlerpauschale, ein steuerlicher Absetzbetrag, Mitte 2023 ausgelaufen ist, erhalten Arbeitnehmer beim Steuerausgleich eine geringere Rückerstattung als zuvor. Diese Pauschale und der Pendlereuro waren als temporäre Entlastungsmaßnahme zur Bekämpfung der Teuerung gedacht. Dennoch sind weiterhin bis zu 3.672 Euro als steuerliche Entlastung möglich.

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Unterstützungen in anderen Bundesländern

Auch in anderen Bundesländern gibt es neue Unterstützungen für Pendler: In Niederösterreich können bis zu 1.200 Euro, im Burgenland bis zu 850 Euro beantragt werden. Kärnten bietet eine Unterstützung von 825 Euro, und in der Steiermark sind es 389 Euro, gefördert durch die Arbeiterkammer.

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KO KOSMO-Redaktion
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