Am Montag wurde eine 38-jährige Frau aufgrund von Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen vor einem Gericht in Österreich angeklagt. Grund hierfür ist die Entscheidung, ihr Kind allein zu Hause und ohne medizinische Unterstützung zur Welt zu bringen, was zu einer schweren Sauerstoffunterversorgung des Neugeborenen führte.

Entscheidung trotz eindringlicher Warnungen
Zum Prozessauftakt warf die Staatsanwältin der Angeklagten „verantwortungsloses Verhalten“ vor, indem sie sowohl ihr eigenes als auch das Leben ihres Kindes durch eine Alleingeburt gefährdet habe. Trotz zweier erfolgreicher vorheriger Hausgeburten waren diesmal die Voraussetzungen schwerwiegender. Im Juli 2023 wurde bei einer Untersuchung durch das Krankenhaus eine Beckenendlage des Babys diagnostiziert.
Medizinische Fachkräfte rieten daher deutlich von einer Hausgeburt ab und empfahlen stattdessen dringend eine stationäre Entbindung. Die Frau ignorierte jedoch diese mehrmaligen Ratschläge und lehnte jegliche Unterstützung ab. Am 6. August brachte sie schließlich das Kind in ihrem Badezimmer zur Welt, doch das Neugeborene atmete nicht. Der Vater des Kindes, informiert durch die Mutter, alarmierte umgehend den Rettungsdienst.
Plädoyer der Angeklagten
Im Prozess erklärte die Angeklagte unter Tränen, sie sei unschuldig, und beschrieb die Geburt als traumatisch. Ein plötzlicher Blasensprung habe zu einer unvorhergesehenen und schnellen Geburt geführt. Sie sei in Panik gewesen und habe sowohl um das Leben ihres Kindes als auch um ihr eigenes gefürchtet.
Ihr Verteidiger unterstrich, dass eine geplante Alleingeburt nie in Betracht gezogen worden sei. Alle notwendigen Krankenhausdokumente seien vorhanden gewesen, und die Zustimmung zu einem möglichen Kaiserschnitt lag vor. Trotz eines weiteren Krankenhausaufenthalts am 3. August kehrte sie nach Hause zurück, um sich um ihre anderen Kinder zu kümmern. Eine Entbindung im Spital war ursprünglich für den 8. August geplant.
„Risiko für Mutter und Kind“ ausreichend erläutert
Ärztliches und sachverständiges Zeugnis bestätigte, dass aufgrund der Größe und Lage des Kindes von einer Hausgeburt abgeraten worden war. Auch nach einer erfolgreichen Drehung des Babys am 1. August, mit der es in die richtige Lage gebracht wurde, bestand weiterhin die dringende Empfehlung, die Geburt medizinisch zu begleiten. Ein Sachverständiger äußerte Unverständnis darüber, warum die Mutter alle professionellen Ratschläge ablehnte, obwohl die Risiken klar dargestellt worden waren. In Österreich dürfen Geburten in Beckenendlage nicht ohne spezialisierte Ärzte durchgeführt werden.
Der medizinische Gutachter erklärte, dass er keine Anhaltspunkte dafür gefunden habe, dass der Angeklagten „das Risiko für Mutter und Kind“ nicht ausreichend erläutert worden sei. Eine Geburt in Beckenendlage dürfe in Österreich nicht zu Hause stattfinden, da hierfür speziell ausgebildete Ärzte erforderlich seien.
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Bleibende Schäden für den Säugling
Daher werde diese Art der Geburt auch nicht in jedem Krankenhaus angeboten. Auf die Frage des Gerichts, wie es zu den Beeinträchtigungen des Kindes gekommen sei, antwortete der Gutachter: Die bleibenden Schäden seien durch die Geburt verursacht worden. Ein Urteil am Montag erschien vor der Mittagspause eher unwahrscheinlich, da ein vorgeladener Zeuge seine Teilnahme abgesagt hatte.