München – Im Prozess gegen den LASK-Fußballer Jérôme Boateng wegen Körperverletzung an seiner ehemaligen Partnerin Sherin S. fällte das Münchner Landgericht ein weiteres Urteil.

Boateng muss nun eine Geldstrafe von 200.000 Euro zahlen. Es ist bereits das dritte Urteil in dieser Sache seit 2018. Frühere Verurteilungen aus den Jahren 2021 und 2022 wurden aufgrund von Rechtsfehlern aufgehoben. Boatengs aktuelle Strafe beläuft sich auf 40 Tagessätze à 5000 Euro, zahlbar nur bei künftigen Verstößen.
Wiederholungstäter
Bereits 2021 wurde Boateng, damals Spieler beim FC Bayern, zu einer Strafe von 1,8 Millionen Euro verurteilt. Diese Entscheidung wurde jedoch nie rechtskräftig. 2022 erfolgte eine erneute Verurteilung, diesmal zu 1,2 Millionen Euro. Auch diese Strafe wurde aufgrund eines Verfahrensfehlers aufgehoben, weshalb der Prozess erneut aufgerollt werden musste.
Das jüngste Urteil
Im neuesten Urteil, das von Richterin Susanne Hemmerich gesprochen wurde, reduziert sich die Strafe auf 200.000 Euro. Diese ist jedoch mit einer Auflage versehen: Boateng muss die Summe nur zahlen, wenn er sich erneut etwas zuschulden kommen lässt.
Die erneute Verhandlung im berühmten Verhandlungssaal 101, der schon prominente Fälle wie den Korruptionsprozess gegen Bernie Ecclestone beherbergte, brachte nun dieses modifizierte Urteil hervor.
Konsequenzen für Boateng
Es bleibt abzuwarten, ob dieses Urteil rechtskräftig wird oder erneut angefochten wird. Für Boateng, der mittlerweile beim LASK unter Vertrag steht, könnte diese Verurteilung nicht nur finanzielle, sondern auch karrieretechnische Auswirkungen haben.

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