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REISEBESTIMMUNGEN

Bosnien-Herzegowina öffnet Grenzen für EU-Bürger

(FOTO: zVg.)

Mit heute tritt die Entscheidung des bosnisch-herzegowinischen Ministerrats in Kraft. EU-Bürger dürfen nun in das Westbalkan-Land reisen.

Bis dato war es nicht-bosnischen Staatsbürger untersagt, das Land aufgrund der Corona-Pandemie zu bereisen. Einreisen waren für Menschen aus den Nachbarländern, oder aber minderjährigen ausländischen Staatsbürgern, insofern sie in Begleitung des Vormundes bzw. der Eltern reisen und diese bosnische Staatsbürger sind, gestattet.

Ausnahmen waren Geschäftsleute oder Menschen, die nachweisen können, dass sie einen beruflichen Grund für ihre Reise nach Bosnien-Herzegowina haben. Ebenso ist in diesem Falle ein negativer Test auf Covid-19 notwendig. Private Gründe gelten z.B. in Fällen, wenn eine naheliegende verwandte Person bestattet werden soll.  

Neue Regelung
Mit heute sind diese Verordnungen, zumindest für EU-Bürger und Drittstaatsangehörige, die ein Aufenthaltsvisum für einen Mitgliedstaat der Europäischen Union verfügen, außer Kraft.

Dennoch ist die absolute Reisefreiheit mit dieser neuen Regelung nicht wiederhergestellt. Wie auch in vielen anderen europäischen Ländern braucht man auch für die Einreise nach Bosnien-Herzegowina einen negativen Corona-Test (PCR-Test), der nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Ebenso sind die einreisenden Ausländischen Staatsbürger dazu verpflichtet, sich an alle epidemiologischen Richtlinien und Maßnahmen der zuständigen Behörden Bosnien-Herzegowinas zu halten. Ausgenommen sind kroatische Staatsbürger, für welche bereits seit längerer Zeit eine eigene Regelung gilt, die auf einem bilateralen Abkommen zwischen den beiden Staaten beruht.