Brennendes Auto, eingeklemmte Insassen – und fast alle schauten nur zu. Nur zwei Männer handelten.
Auf dem Weg zur Arbeit wurde Manuel Brunner an einem Freitagmorgen unversehens zum Ersthelfer: Ein Stau auf der Autobahn, aufsteigender Rauch, dann ein brennendes Unfallfahrzeug. Der Feuerwehrmann handelte ohne zu zögern und bahnte sich einen Weg zum verunglückten Auto – ein Erlebnis, das ihn seither nicht loslässt. „Vor mir sind um die 20 Pkw gestanden – die Fahrer vor mir bildeten allerdings leider keine Rettungsgasse. Plötzlich habe ich gesehen, wie es anfing zu rauchen – mit der Zeit wurde es immer stärker. Ich habe mich dann vorgekämpft“, schildert Brunner gegenüber der „Kronen Zeitung“.
Gegen 6.25 Uhr war eine 39-jährige Serbin gemeinsam mit ihrer Familie auf der Karawankenautobahn von Slowenien kommend in Richtung Villach unterwegs. Kurz nach der Raststation Rosegg verlor ihr Fahrzeug aus bisher ungeklärter Ursache die Spur und prallte gegen einen Aufpralldämpfer. Im Wagen befanden sich neben der Lenkerin ein Beifahrer sowie drei Kinder. Der Beifahrer wurde im Wrack eingeklemmt, eines der Kinder zog sich schwere Verletzungen zu.
Mutige Ersthelfer
Brunner, hauptberuflich bei der Betriebsfeuerwehr Infineon tätig, war zu diesem Zeitpunkt auf dem Weg zu seiner Schicht, als ihm der Stau auffiel. Am Unfallort angekommen, griff er sofort zum Feuerlöscher. Ein weiterer Ersthelfer war bereits vor Ort – ebenfalls mit einem Löscher ausgestattet. „Glücklicherweise war bereits ein anderer Zeuge vor Ort. Gott sei Dank hatte er auch einen Feuerlöscher im Auto – das ist nicht selbstverständlich“, sagt der Feuerwehrmann in der Tageszeitung.
Gemeinsam gelang es den beiden, das Feuer unter Kontrolle zu bringen. Danach versorgten sie eines der Unfallopfer mit einem Erste-Hilfe-Koffer. Was Brunner in dieser Situation besonders traf, war das Verhalten der übrigen Verkehrsteilnehmer. „Was mich wirklich schockiert hat, war, dass kein anderer Passant geholfen hat. Niemand ist ausgestiegen“, sagt er in der „Krone“.
Die Feuerwehren St. Jakob im Rosental und Dolintschach sowie die Hauptfeuerwache Villach rückten schließlich an und befreiten den eingeklemmten Beifahrer aus dem Fahrzeug. Alle fünf Insassen wurden anschließend in ein Krankenhaus eingeliefert. „Wem ich danken möchte, ist dem anderen Ersthelfer – er hat keine Sekunde gezögert. So sollte es sein“, stellt Brunner in der Tageszeitung klar.
Brunners Appell
Aus dem Erlebten zieht der Feuerwehrmann nun einen unmissverständlichen Appell an alle Autofahrer. Besonders das sofortige Bilden einer Rettungsgasse bei Stau liege ihm am Herzen: „Unbedingt eine Rettungsgasse bilden – sonst kommen die Einsatzfahrzeuge nicht durch. Man muss sich nur denken: Was ist, wenn ein Familienmitglied oder Freund in den Unfall verwickelt ist?“
Auf österreichischen Autobahnen und Autostraßen sind Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker gesetzlich verpflichtet, bei stockendem Verkehr oder Stau vorausschauend eine Rettungsgasse zwischen den Fahrstreifen zu bilden. Diese Pflicht beruht auf § 46 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung und gilt seit 1. Jänner 2012 für Richtungsfahrbahnen mit mindestens zwei Fahrstreifen.
Doch auch das Warten auf die Einsatzkräfte dürfe keine Ausrede sein, untätig zu bleiben. „Jeder Mensch ist in Österreich verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Und da geht es oft um Kleinigkeiten, da geht es oft um Sekunden, in denen es um Menschenleben geht“, appelliert Brunner in der „Krone“.
Tatsächlich besteht in Österreich nach § 95 Strafgesetzbuch eine allgemeine Pflicht zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder Gemeingefahr. Wer die zur Rettung eines Menschen aus der Gefahr des Todes oder einer beträchtlichen Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung offensichtlich erforderliche Hilfe unterlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bestraft. Bei Todesfolge droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen – sofern die Hilfeleistung zumutbar ist.