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Messerattacke

Bussi-Verbot für Tochter – Mann rammt Ex Messer in den Hals

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Symbolbild (FOTO: iStock)

Am vergangenen Donnerstagabend ist es zu einem entsetzlichen Vorfall gekommen. Ein 41-jähriger Mann hat seiner Ex-Ehefrau, die 33 Jahre alt ist, schwerste Verletzungen zugefügt. Mittlerweile ermittelt die Polizei wegen versuchten Mordes.

Die Abenddämmerung brachte für eine junge Frau in Breitenbrunn unerwarteten Schrecken, als ihr Ex-Partner, gegen den ein Betretungs- und Annäherungsverbot vorlag, sie auf einem Parkplatz erwartete und mit einem Messer attackierte. Ein gewaltsamer Akt, der die Frau in Lebensgefahr brachte und das beschauliche Ortsbild erschütterte.

Der 41-jährige Mann, der aus Ungarn stammt und früher als Kellner arbeitete, jetzt jedoch als Lkw-Fahrer tätig ist, wurde nach der Tat blutüberströmt aufgefunden – nicht weit von seinem Opfer entfernt. Bei ihm entdeckte die Polizei neben Verletzungen, die er sich selbst zugefügt hatte, auch einen Abschiedsbrief.

Blinde Verzweiflung?

Die Verteidigung spricht von einer Tat, die im Nebel emotionaler Verstrickungen und eines Konflikts um das Sorgerecht der gemeinsamen fünfjährigen Tochter ihren Ursprung fand. „Ich wollte meine Ex-Frau nicht töten, nur verletzen, denn ich liebe sie immer noch“, gibt der Tatverdächtige während des Verhörs an. Ein schmaler Grat zwischen Liebe und Wahnsinn, der in diesem Fall zu einer blutigen Eskalation führte.

Die Anklage, die sich mit schwerwiegenden Vorwürfen auseinandersetzen muss, zeichnet ein Bild des Dramas, das durch Besuchsregelungen und eingeschränkte Vaterliebe geprägt ist. Der Vater erzählt von Regeln, die ihm bis zuletzt das Küssen seiner Tochter untersagten – eine fatale Regelung, die ihm das Herz brach. Nach der Tat wollte der 41-jährige „den gleichen Schmerz spüren“ wie sein Opfer und verletzte sich selbst.

Zwischen Reue und Rechtsprechung

Seine Verteidigerin, Ina-Christin Stiglitz, stellt klar, dass die Intention ihres Mandanten nicht der Tod seiner Ex-Frau war, sondern „ein Schnitt, ein verzweifelter Hilferuf“. Sie weist darauf hin, dass es sich um eine Verletzung und keinen tödlichen Angriff handelte. Der Verdächtige wird von der Krankenstation in die Justizanstalt Eisenstadt verlegt, während er immer noch den Wunsch hegt, mit seiner Tochter sprechen zu dürfen – ein Wunsch, der in der aktuellen Situation unerfüllbar erscheint.

Die Ermittlungsbehörden führen die Untersuchungen weiter, während das Schicksal dieses Mannes nun in den Händen der Justiz liegt. Sollte sich der Vorwurf des versuchten Mordes bestätigen, droht ihm eine lange Haftstrafe. Doch wie so oft in solchen Fällen, bleibt das letzte Wort einem unparteiischen Gericht vorbehalten, und bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.