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MÖGLICHE STRAFEN

Causa Ibiza-Video: Welche rechtlichen Folgen drohen Strache, Gudenus und Co.?

Rechtslage-Ibiza-Video-Strache-Gudenus
(FOTO: Screenshot)

Das Ibiza-Video wird nicht selten als größter Politskandal der Zweiten Republik gehandhabt. Viele Bürger und Politiker fordern, dass die Beteiligten zur Verantwortung gezogen werden. Was das im Genauen bedeutet, lest ihr hier.

Die drei Grundfragen, die man juristisch betrachten muss, sind, ob sich HC Strache und Johann Gudenus mit ihren Aussagen im Video strafbar gemacht haben. Ebenso muss man eruieren, ob ein Bruch des Parteienfinanzierungsgesetzes vorliegt. Dritte und letzte Ebene ist jene der Macher der Videos. Für diese könnte es rechtliche Folgen für das heimliche Filmen geben.

Gesetzesbruch durch Strache und Gudenus?
Wie der „Standard“ berichtet, sei es sehr unwahrscheinlich, dass die beiden FPÖ-Politiker mit ihren Aussagen im Video gegen das Strafrecht verstoßen haben. Dabei beruft sich das Medium auf Gespräche mit Juristen. Die Causa sei strafrechtlich schwer fassbar, weshalb der Oberstaatsanwalt von Wien mit einer Prüfung beauftragt wurde. Das Ergebnis aufgrund der verfügbaren Videoausschnitte: „Es liegt kein ausreichender Anfangsverdacht vor.“

Nun soll die Korruptionsstaatsanwaltschaft das Video in voller Länger beschaffen. Die „Süddeutsche Zeitung“ und der „Spiegel“ möchten dies jedoch nicht weitergeben. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Ermittlungen gegen Strache und Gudenus schneller beendet werden, als diese überhaupt begonnen wurden.

Vorwurf der Bestechlichkeit
Im Video ist zu hören, dass die vermeintliche reiche Russin via Geldspenden an Staatsaufträge kommen könnte. Viele meinen daher, dass sich die FPÖ-Politiker eindeutig bestechen lassen. Da sowohl Strache als auch Gudenus zum Zeitpunkt der Aufnahme des Videos nicht in Positionen waren, in welchen Staatsaufträge vergeben werden können, kann man rechtlich nicht von einer Bestechung reden und ergo auch keinen der Beiden dafür belangen.

Aufnahmen an sich illegal?
Laut Gesetz sind heimliche Aufnahmen, egal ob Bild oder Ton, unzulässig, da sie Persönlichkeitsrecht verletzen. Aus diesem Grund hat die FPÖ auch bereits Strafanzeige angekündigt. Eine ähnliche Situation gab es bereits im Fall Strasser, in welchem das Verfahren eingestellt wurde, obwohl die Identität des Aufnehmenden bekannt war.

„Hier muss man abwägen, ob das öffentliche Interesse größer ist als der Schutz des Betroffenen“, erklärte Medienanwältin Maria Windhager gegenüber dem „Standard“ und fügte hinzu, dass eine Klage wenig aussichtsreich sei, da die Informations- und Pressefreiheit in diesem Fall besonders starkes Gewicht habe.