Am Mittwoch beginnt der Prozess gegen den ehemaligen österreichischen Bundeskanzler Sebastian Kurz, die vormalige ÖVP-Vizeparteichefin Bettina Glatz-Kremsner und den einstigen Kabinettschef im Bundeskanzleramt, Bernhard Bonelli. Ihnen wird von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vorgeworfen, vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss falsche Aussagen getätigt zu haben. Alle drei weisen die Anschuldigungen vehement zurück und beteuern ihre Unschuld.
Kurz und Bonelli sollen in ihrer Funktion als Auskunftspersonen vor dem Untersuchungsausschuss, insbesondere im Zusammenhang mit der Gründung der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG) und der Besetzung des Vorstandes und Aufsichtsrates dieser Gesellschaft, unrichtige Angaben gemacht haben. Glatz-Kremsner wird vorgeworfen, sowohl vor dem Untersuchungsausschuss als auch bei ihrer Vernehmung als Zeugin im Ermittlungsverfahren der WKStA zur Bestellung eines Vorstandsmitgliedes der Casinos Austria AG bewusst die Unwahrheit gesagt zu haben.
Kurz am Freitag
Drei Verhandlungstermine sind bis zum 23. Oktober festgelegt, wobei Kurz erst am zweiten Verhandlungstag, dem Freitag, die Möglichkeit hat, ausführlich Stellung zu beziehen. Doch dies ist nur der Auftakt. Die WKStA hat in ihrem über 100 Seiten starken Strafantrag die Befragung von nicht weniger als 18 Zeugen im Rahmen der Hauptverhandlung beantragt. Es ist daher zu erwarten, dass weitere Verhandlungstermine ab November angesetzt werden müssen.
Für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Kroatischer Regisseur dreht dritten Kurz Film
Der Prozess hat bereits jetzt ein hohes Medieninteresse geweckt. So hoch, dass das Kontingent für Medienschaffende aufgrund von Platzgründen eingeschränkt werden musste.
Folge uns auf Social Media!