In einer bemerkenswerten Enthüllung wurde bekannt, dass in der Ära des kürzlich verstorbenen Sektionschefs Christian Pilnacek politische Interventionen die Rechtsfindungsprozesse beeinflussen wollten. Eine speziell vom Justizministerium eingesetzte Untersuchungskommission hat diese Versuche der Einflussnahme, insbesondere von Seiten der ÖVP, nun dokumentiert. Der umfassende Bericht, der auf einer akribischen sechsmonatigen Untersuchung beruht, beleuchtet die Schatten, die auf die Unabhängigkeit der Justiz fallen.

Erfolglose Versuche des Einflusses
Eine aufsehenerregende Tonbandaufnahme von Pilnacek gießt Licht auf die Behauptungen, dass die ÖVP die Einstellung von Ermittlungen und Hausdurchsuchungen gefordert habe – ein Vorhaben, das sich letztlich als erfolglos herausstellte. „Alle angeführten Punkte wurden von uns als zutreffend befunden“, erläutert Martin Kreutner, Leiter der Kommission, die Funde seiner Untersuchung. Der umfangreiche Originalbericht umfasst 230 Seiten und durchleuchtet die Vorgänge im Zeitraum zwischen dem 1. Jänner 2010 und dem 14. Dezember 2023.
Stärkung der Justizunabhängigkeit gefordert
Die Aufdeckungen führten zu einer sofortigen Reaktion seitens der Justizministerin Alma Zadic (Grüne), die feststellt: „Die Kreutner-Kommission bestätigt, dass es Einflussnahmen auf juristische Prozesse gab“. Sie unterstreicht die Notwendigkeit, die Widerstandsfähigkeit und Unabhängigkeit der Justiz weiterhin voranzutreiben. Die Untersuchungsergebnisse basieren unter anderem auf der Auswertung des Laptops von Pilnacek, der Akten bereits nach seiner Suspendierung, sowie Korrespondenzen mit ÖVP-nahen Kreisen und interne Kommunikationen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft enthielt.
Veröffentlichung des Berichts in Kürze
Nachdem der Bericht sechs Monate nach Einsetzung der Kommission abgeschlossen und am Sonntag an das Justizministerium übergeben wurde, steht seine Veröffentlichung noch aus. Martin Kreutner betont, dass die Veröffentlichung infolge medienrechtlicher Prüfungen noch verzögert werde, aber nur um wenige Tage. Diese sorgfältige Prüfung soll sicherstellen, dass die Veröffentlichung den gesetzlichen Rahmenbedingungen entspricht und dabei die Unvoreingenommenheit der Justiz gewahrt bleibt.
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