Statt Bomben fand die Cobra Macheten und Pistolen: Ein 24-Jähriger in Tirol drohte mit Sprengstoff gegen seine Ex und deren neuen Partner.
Nach einer Bombendrohung kam es am Donnerstag in Absam bei Innsbruck zu einem Großeinsatz des Einsatzkommandos Cobra (Spezialeinheit der österreichischen Polizei). Auslöser war die Anzeige einer 24-jährigen Frau, die bei der Polizei in Hall meldete, dass ihr Arbeitskollege gedroht hatte, eine Bombe gegen sich selbst und den neuen Partner seiner ehemaligen Freundin einzusetzen. Der Mann hatte seiner Kollegin gegenüber behauptet, den Sprengsatz bereits fertiggestellt zu haben.
Die Sicherheitskräfte reagierten umgehend und durchsuchten zwei Objekte im Gemeindegebiet von Absam. Während die Beamten keine Sprengmittel entdeckten, stießen sie auf ein beachtliches Waffenarsenal. Sichergestellt wurden mehrere Pistolen, eine Armbrust sowie verschiedene Hieb- und Stichwaffen, darunter Macheten und Messer.
Waffenfund und Verbot
Als Konsequenz verhängten die Behörden gegen den 24-Jährigen ein Waffenverbot. Bei seiner Befragung räumte der Verdächtige zwar das Gespräch mit seiner Arbeitskollegin ein, relativierte jedoch den Inhalt. Er gab an, lediglich seinen Unmut über seine Ex-Freundin und deren neuen Lebensgefährten zum Ausdruck gebracht zu haben.
Brandanschlagspläne eingeräumt
Zudem gestand er, nach der Trennung vor etwa eineinhalb Jahren mit dem Gedanken gespielt zu haben, das Haus des neuen Partners mittels Benzinkanister und Fernzünder in Brand zu setzen. Konkrete Vorbereitungen habe er allerdings nicht getroffen.
Der Fall wird nun der Staatsanwaltschaft zur weiteren Bearbeitung übergeben.
Kein Einzelfall in der Region
Der aktuelle Vorfall reiht sich in eine besorgniserregende Serie ähnlicher Delikte ein. Im ersten Quartal 2025 wurden in Tirol bereits vier weitere Fälle polizeilich registriert, bei denen nach einer Beziehungstrennung mit Gewalt oder schweren Straftaten gegen Ex-Partner oder deren neues Umfeld gedroht wurde.
Das Vorgehen der Behörden folgt bei solchen Bedrohungsszenarien einem standardisierten Ablauf: Die Verhängung eines Waffenverbots als Sofortmaßnahme sowie die Übergabe der Ermittlungen wegen gefährlicher Drohung und möglicher versuchter schwerer Nötigung an die Staatsanwaltschaft. Diese nimmt dann eine präzise Prüfung der Gefährdungslage und strafrechtlichen Relevanz vor.
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