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Sozialbetrug

Ex-Freund verpfeift OnlyFans-Mutter: Jetzt droht Haftstrafe

OnlyFans
FOTO: iStock/M-Production

Eine 26-jährige Mutter aus Kärnten musste sich vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten, weil sie parallel zum Bezug von Arbeitslosengeld auf der Plattform OnlyFans (kostenpflichtiges Social-Media-Portal für Erwachseneninhalte) tätig war. Die junge Frau erwirtschaftete dabei rund 41.000 Euro (46.000 Dollar), ohne diese Einkünfte zu melden. Die Behörden wurden auf den Fall aufmerksam, nachdem der ehemalige Partner der Beschuldigten Anzeige erstattet hatte.

Wie die Kronen Zeitung berichtet, erschien die Angeklagte mit ihrem Kleinkind zur Verhandlung. Vor Gericht räumte sie ein, während des Leistungsbezugs Geld über die Online-Plattform verdient zu haben. In ihrer Aussage betonte die 26-Jährige, dass sie ihr Leben neu ausrichten und eine Ausbildung im Pflegebereich beginnen wolle.

Mildes Urteil

Das Gericht zeigte sich verständnisvoll für die Zukunftspläne der jungen Frau. Richter Dietmar Wassertheurer und Staatsanwältin Sandra Agnoli entschieden sich für ein mildes Urteil, um die beruflichen Perspektiven der Angeklagten im Sozialwesen nicht zu beeinträchtigen. Die Kärntnerin erhielt eine bedingte Haftstrafe von drei Monaten, die nicht im Strafregister vermerkt wird.

Zusätzlich wurde sie zur Rückzahlung der zu Unrecht bezogenen Arbeitslosenunterstützung verpflichtet.

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Rechtliche Konsequenzen bei nicht gemeldeten Einkünften

Das österreichische Arbeitsmarktservice (AMS) verlangt, dass alle Nebeneinkünfte während des Bezugs von Arbeitslosengeld unverzüglich gemeldet werden müssen. Dies gilt für sämtliche Einkommensarten – egal ob aus traditionellen Jobs oder von Online-Plattformen. Werden diese Einkünfte verschwiegen, drohen nicht nur Rückforderungen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen.

Behörden registrieren in den letzten zwölf Monaten einen merklichen Anstieg an Anzeigen im Zusammenhang mit nicht gemeldeten Online-Einnahmen. Besonders betroffen sind Social-Media-Plattformen und Dienste wie OnlyFans. Experten schätzen die Dunkelziffer in diesem Bereich jedoch als hoch ein.

Steuerrechtlich werden Einkünfte aus Plattformen wie OnlyFans als selbstständige Einkünfte eingestuft und unterliegen der Einkommensteuerpflicht, sobald die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird – was im Fall der verurteilten Kärntnerin mit 41.000 Euro deutlich der Fall war.