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FRAGEN UND ANTWORTEN

Corona-Eintrittstests: Was gilt jetzt bei Friseuren & Co.?

(FOTOS: iStockphotos)

Was brauch ich mit? Welcher Test gilt und wie alt darf er sein? KOSMO klärt für euch die wichtigsten Fragen rund um die Eintrittstests.

Quarantäne-Mähnen ade! Ab 8. Februar sperren endlich Friseure und andere körpernahe Dienstleister wieder auf. Wer zum Friseur, Fußpfleger, Tätowierer oder Ähnlichem geht, muss künftig aber einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. KOSMO beantwortet die wichtigsten Fragen zu den sogenannten Eintrittstests.

Das Gesundheitsministerium ist gerade dabei, die Eintrittstests bei Friseuren und Co. in eine Verordnung zu gießen. Die Rahmenbedingungen sind jedoch bereits jetzt bekannt: So muss das Testergebnis etwa kontrolliert werden können, daher gelten „Wohnzimmertests“ nicht als Eintrittskarte bei den körpernahen Dienstleistern. Welche Tests gelten sollen und wer einen zusätzlichen Nachweis braucht, lest ihr hier.

Fragen & Antworten zu den Eintrittstests

Ich werde in der Arbeit getestet. Gilt der Test beim Friseur?
Grundsätzlich gilt jeder Antigen- oder PCR-Test, sofern er von medizinischem Fachpersonal abgenommen wurde. Sprich: Selbsttests gelten nicht. Bei körpernahen Dienstleistungen wie dem Friseur darf der Test maximal 48 Stunden alt sein, wobei der Zeitpunkt der Probennahme zählt.

Wo kann ich den nötigen Test machen lassen?
Die Antigen- oder PCR-Tests müssen bei einer der zahlreichen Testzentren oder -straßen, beim Hausarzt, in einer Apotheke oder einem Labor gemacht werden. Den Nachweis über das negative Testergebnis müsst ihr dann beim jeweiligen Betrieb vorzeigen. 

Wer kontrolliert, ob Kunden gültige Tests haben?
Die Betriebe selbst: Sie dürfen ihre Dienstleistungen nur Kunden anbieten, die ein negatives Testergebnis vorweisen können. Zusätzlich gibt es stichprobenartige Kontrollen von Gesundheitsbehörden und Polizei.

Muss ich trotz negativen Tests eine FFP2-Maske tragen?
Ja. Ein Test ist nur eine Momentaufnahme. Und es geht darum, eine Ansteckung zu vermeiden.

Müssen sich auch Mitarbeiter testen lassen?
Ja. Auch Personal und Mitarbeiter körpernaher Dienstleister müssen sich testen lassen. Ihre Testergebnisse können aber etwas älter sein als jene der Kunden, nämlich maximal eine Woche alt.

Brauch ich einen Ausweis mit?
Das Testergebnis muss der Person eindeutig zuordenbar sein. Das bedeutet, dass ihr euren Ausweis zu Friseuren oder der Fußpflegerin mitnehmen müsst, damit eure Identität festgestellt werden kann. Den Testnachweis kann man via Papier oder digital vorlegen.

Brauchen Genesene auch einen negativen Test?
Nein. Wer in den vergangenen sechs Monaten eine Corona-Infektion durchgemacht hat, braucht keinen Test, muss aber eine ärztliche Betätigung oder einen Antikörpertest vorweisen können. Eine FFP2-Maske braucht man aber trotzdem!

Ich bin geimpft. Gilt die Testpflicht auch für mich?
Ja, auch geimpfte Personen müssen einen negativen Test vorweisen, denn: Eine Impfung schützt zunächst einmal den Geimpften. Ob die Impfung aber auch die Übertragbarkeit völlig eindämmt, dazu gibt es noch keine ausreichenden Studienergebnisse.