Ein französischer Vater ließ am Dienstag seine acht und zehn Jahre alten Töchter versehentlich auf einer Autobahnraststätte zurück. Nach einem gemeinsamen Ferragosto-Wochenende (italienischer Feiertag) in Italien machte die Familie auf dem Heimweg an der Raststätte Paganella Est bei Trient Halt. Während der Vater einen Kaffee trank, verließen die Mädchen unbemerkt das Fahrzeug. Der Mann setzte seine Reise fort, ohne in den Rückspiegel zu schauen, und fuhr etwa 100 Kilometer bis zum Brennerpass, ohne das Fehlen seiner Kinder zu bemerken. Erst durch einen Anruf der Polizei wurde er auf seinen Fehler aufmerksam.
📍 Ort des Geschehens
Entdeckung der Kinder
Das Personal der Raststätte entdeckte die beiden orientierungslosen Mädchen auf dem Gelände. Da sie kein Italienisch sprachen, aber die Telefonnummer ihres Vaters kannten, verständigten die Mitarbeiter die Verkehrspolizei. Die Beamten erreichten den Vater telefonisch, der offenbar angenommen hatte, seine Töchter würden auf dem Rücksitz schlafen.
Während er umkehrte, kümmerten sich die Polizisten um die Kinder. Die italienische Polizei bestätigte in offiziellen Mitteilungen, dass die Minderjährigen ruhig geblieben seien und von den Beamten mit Freizeitaktivitäten beschäftigt worden waren. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Jugendgericht in Trient wurden über den Vorfall informiert.
Rechtliche Schritte eingeleitet
Die Behörden haben den Fall an die zuständigen Stellen weitergeleitet, wie aus den offiziellen Stellungnahmen der italienischen Polizei hervorgeht. Beide Elternteile haben das gemeinsame Sorgerecht für die Mädchen, was die rechtliche Bewertung des Vorfalls beeinflusst.
Glückliches Ende
Die vom Vater getrennt lebende Mutter, die ebenfalls in Italien Urlaub machte, wurde benachrichtigt und traf nach etwa vier Stunden an der Raststätte ein. Sie wurde von den italienischen Behörden über den Vorfall informiert und konnte gemeinsam mit dem Vater die Betreuung der Kinder übernehmen.
Anschließend konnten die Kinder wohlbehalten an ihre Eltern übergeben werden.