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SANKTIONEN

Darum wird das AMS-Geld immer häufiger gesperrt!

AMS_ARBEITSLOS
(FOTOS: iStock)

Das AMS hat im Jahr 2024 einen Anstieg der verhängten Arbeitslosengeld-Sperren festgestellt. Im Vergleich zum Jahr 2023 verzeichnete das AMS einen Zuwachs der Sanktionen um 4,8 Prozent, was zu insgesamt 162.435 Sperren führte. Dieser Anstieg wird auf die Zunahme der Arbeitslosenzahlen zurückgeführt, während das Verhalten der Arbeitslosengeldbezieher weitgehend unverändert blieb.

Zum Jahresende 2024 waren 426.012 Personen auf Jobsuche, 27.007 mehr als im Vorjahr. Ein Teil der Sanktionen ergab sich aus Verstößen gegen das Arbeitslosenversicherungsgesetz. Insbesondere verzeichnete das AMS über 44.200 Fälle von tageweisem Fernbleiben von Schulungen gemäß Paragraph 10, was eine Zunahme von 11,1 Prozent darstellt. Des Weiteren resultierten mehr als 34.100 Sperren aus der Verweigerung oder Vereitlung von Arbeiten oder Schulungen, ebenfalls nach Paragraph 10, wodurch ein Anstieg von 5,6 Prozent zu verzeichnen war.

Der häufigste Sanktionsgrund war das unentschuldigte Versäumen von AMS-Terminen, welches nach Paragraph 49 geahndet wird. Hierbei gab es etwa 52.600 Fälle, was einem Anstieg von fast 5,6 Prozent im Vergleich zu 2023 entspricht. Zudem verdoppelten sich die Sanktionen wegen Ablehnungen oder Einstellungen aufgrund mangelnder Arbeitswilligkeit gemäß Paragraph 9 nahezu und erreichten 1.480 Fälle.

Weniger Eigenkündigungen

Auffällig war ein Rückgang um 6,7 Prozent bei den Wartefristen aufgrund von selbstverschuldetem Arbeitsende, die in knapp 30.000 Fällen zur Anwendung kamen. Laut AMS könnte dies ein Indikator für eine allgemein ungünstigere wirtschaftliche Lage sein, die den Spielraum für Eigenkündigungen verringert.