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Das sollten Sie wissen, wenn Sie mit Ihrem Hund in den Urlaub reisen

(Foto: iStock)

Zu einer gelungenen Urlaubsreise mit der ganzen Familie gehört oft auch der Vierbeiner dazu. Doch eine solche Fahrt erfordert gute Vorbereitung und Planung.

Dabei spielen nicht nur der Transport und die Sicherheit des Hundes eine Rolle, sondern auch rechtliche Aspekte, wie der EU-Heimtierausweis.

Wenn man eine lange Autofahrt mit dem Hund plant, empfiehlt es sich, die Fahrt in die Nacht- oder Morgenstunden zu legen, um der Hitze aus dem Weg zu gehen. Doch Vorsicht: Man sollte den Hund nie alleine im Auto zurücklassen. Schon bei mäßigen Außentemperaturen kann sich das Fahrzeuginnere in kürzester Zeit stark erhitzen, was für den Hund lebensgefährlich sein kann.

Zudem gilt es bei der Reiseplanung, ausreichend Pausen einzuplanen, um dem Hund genug Auslauf zu gewähren. Hilfreich kann es auch sein, das gewohnte Futter und Spielzeug des Hundes einzupacken, um ihm die Fahrt und die Ankunft am Urlaubsort so angenehm wie möglich zu gestalten.

Beim Transport des Hundes gibt es verschiedene Möglichkeiten. Der ARBÖ empfiehlt hierbei Metall-Transportboxen, die in verschiedenen Größen erhältlich sind und dem Hund ausreichend Platz bieten. Alternativ können auch Netze oder Gitter verwendet werden. Für zusätzliche Sicherheit kann ein spezieller Hundegurt genutzt werden, der jedoch immer in Verbindung mit einem Brustgeschirr eingesetzt werden muss.

Wichtig ist auch der rechtliche Aspekt: Für Reisen innerhalb der EU und des EWR ist die Mitnahme eines Haustieres nur mit einem EU-Heimtierausweis erlaubt. Dieser Ausweis, der bei jeder Tierärztin und jedem Tierarzt in Österreich sowie an den veterinärmedizinischen Universitäten erhältlich ist, dokumentiert den Gesundheitszustand und die Impfungen des Tieres.

Die konkreten Einreisebestimmungen hinsichtlich notwendiger Untersuchungen oder Impfungen variieren jedoch von Land zu Land. Daher sollte man sich vorab beim ARBÖ-Informationsdienst oder auf der Webseite des ARBÖ informieren, welche Behandlungen im jeweiligen Urlaubsland erforderlich sind. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften drohen Strafen von bis zu 10.000 Euro.